Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., B 8983,k-20
Mayer, Theodor
Der Staat der Herzoge von Zähringen
Freiburg i. Brsg., 1935
Seite: 9
(PDF, 8 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Public Domain Mark 1.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mayer1935/0013
hundert in zwei Linien, in eine markgräfliche, die die
Grafschaften im Breisgau und in^der Ortenau übernahm
und in die herzogliche, an die die schwäbischen
Besitzungen kamen und die sich um noo nach einem
in ihrem Besitz befindlichen Reichslehen „von Zähringen
" nannten. Offensichtlich schien als Grundlage
für dieses Herzogtum nur ein Reichslehen, nicht aber
eine Allodialherrschaft geeignet zu sein. Bertold I. war
schon 1061 Herzog von Kärnten geworden, ist aber
nie in den tatsächlichen Besitz dieses Herzogtums
gelangt. Im Investiturstreit finden wir ihn und seine
Söhne Bertold II. und Gebhard, den Bischof von Konstanz
, auf der dem Kaiser feindlichen Seite. Bertold II.
wurde Schwiegersohn des Gegenkönigs Rudolf von
Rheinfelden und erhielt auch das Herzogtum Schwa- ..
ben. Er konnte sich aber auch hier nicht durchsetzen
und hat schließlich endgültig 1098 auf Schwaben verzichtet
, behielt aber die Reichsvogtei von Zürich und
den Herzogstitel. 1090 hatte er die Erbschaft des ausgestorbenen
Geschlechtes der Rheinfeldener überkommen
und damit festen Fuß in der Schweiz gefaßt. Sein
Sohn Konrad ist 1127 Rektor von Burgund geworden
und hat damit auch links des Rheins eine Stellung erlangt
, die etwa der des Herzogs entsprach, ohne daß
freilich der Inhalt dieser Würde genau umschrieben
werden könnte. So war dieses Haus hoch gestiegen,
ohne aber ein eigentliches Herzogtum im alten Sinne
zu besitzen und Otto von Freising nennt das zährin-
gische Herzogtum ausdrücklich einen leeren Titel.
Ein solcher Titel, wenn er vom Reich anerkannt war,
stellte aber doch einen Anspruch dar; es kam nur
darauf an, ob und wie dieser Anspruch verwirklicht,
dem Titel ein Inhalt gegeben werden sollte.

Zwei Fragen ergaben sich aus der südwestdeutschen
Landschaft, erstens die, wer die weiten Gebiete
des Schwarzwaldes wirtschaftlich zu erwerben und
zweitens, wer sie politisch zu erfassen und zu orga-

9


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mayer1935/0013