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tung Hirsaus Durchführbaren; kirchliche Kreise waren
es vor allem, die seinen Bestrebungen entgegentraten.
-Bischof Gebhard von Konstanz, ein Schüler Abt Wilhelms
, versagte sich ihm, als er sich das Kloster
St. Georgen dauernd unterordnen wollte und Papst
Urban II. unterstellte schließlich die einzelnen Klöster
unmittelbar der Kurie. Ebensowenig wie den kirchlichen
Stellen gegenüber vermochte Abt Wilhelm
gegenüber den weltlichen Faktoren durchzudringen.
• Er hat den Kampf gegen das alte Eigenkirchenrecht
durchaus mit Erfolg geführt, aber er vermochte nicht
zu verhindern, daß der politische Teil des Eigen-
kirchenrechts in der erblichen Herrenvogtei weiterlebte
, also nicht in den Besitz der Klöster kam. Hatte
bis dahin ein Kloster seiner Gänze nach dem Eigen-
kirchenherrn gehört, so wurde jetzt eine Teilung vorgenommen
: über die geistlichen Belange und die der
Grundherrschaft verfügten die kirchlichen Anstalten
frei, die weltlichen Angelegenheiten, d. h. die Ausübung
der weltlichen Hoheit über das Gebiet und die
Leute des Klosters blieben beim Eigenkirchenherrn
als dem Erbvogt des Klosters. Wenn nun gar der
Vogt, der das Kloster vor der weltlichen Obrigkeit
vertreten und es schützen sollte, gleichzeitig der Inhaber
der weltlichen Obrigkeit war, dann bedeutete
der Besitz der Vogtei die Eingliederung des Klostergebietes
in das Herrschaftssystem des Vogtes. Die
Stellung der Klosterherrschaften war damit aufgespalten
in eine kirchliche und wirtschaftliche Seite, die
dem Kloster verblieb, und in eine politische, die durch
die Vogtei unmittelbar in den Staat eingefügt wurde.
Diesen Prozeß, der im Einzelnen in verschiedener
Weise in Erscheinung trat, vermochten auch klösterliche
Privilegienfälschungen nicht aufzuhalten.
Hier haben die Zähringer eingegriffen. Schon durch
Bischof Gebhard von Konstanz, der ein Bruder Herzog
Bertolds II. war, hatten sie Beziehungen zu den
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