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sters Waldkirch eine das Elztal umfassende Herrschaft
begründeten, die nur deshalb nicht zur vollen
Territorialherrschaft ausgebaut worden ist, weil dazu
den Schwarzenbergern inmitten der mächtigen Nachbarn
doch die politische Macht gefehlt hat. Durch
Rodung gewonnenes Land wurde als Allod bezeichnet
und behandelt. Nur so ist es erklärlich, daß Herzog
Konrad den Boden, auf dem Freiburg stand und
der ringsum unmittelbar von Reichsgut umgeben war,
als Eigengut bezeichnen konnte. Wir haben keinen
Grund zur Annahme, daß gerade der innerhalb der
neuen Mauern gelegene Teil den Zähringern geschenkt
worden wäre, ja es ist sogar zweifelhaft, ob es sich
hier um wirkliches Rodungsland gehandelt hat, ob
nicht vielleicht Rodung als Grundlage für das Eigentumsrecht
vorgeschützt worden ist. In gleicher Weise
wird das Gebiet von St. Peter als Eigengut bezeichnet
und dann an den Papst gegeben. Bei St. Märgen steht
es ebenso. Das Gebiet um Rohr aber wird als Eigengut
Arnolds von Kenzingen bezeichnet. Wir kennen
aber keine Quelle, aus der wir entnehmen könnten,
daß es sich hier um älteres Familiengut oder durch
Kauf oder Schenkung erworbenes Eigengut der Zähringer
oder Hohenberger oder des Kenzingers gehandelt
hätte. Rodung brachte also nicht nur wirtschaftliches
Neuland, es gewährte dem, der das Land okkupierte
auch die Möglichkeit, die politischen Hoheitsrechte
über dieses Gebiet in Anspruch zu nehmen,
wenigstens dann, wenn der Okkupierende selbst über
solche Rechte verfügte, wie das etwa bei den Dynasten
oder bei dem Inhaber einer Grafschaft oder eines Herzogtums
zutraf. Wer auf diese Weise durch Rodung
Neuland erwarb, bekam dadurch einen Zuwachs an
politischer Macht, er stieg über seine Genossen, die
sich gegenseitig die Wage hielten, hinaus und hatte
die Möglichkeit zur Aufrichtung größerer staatlicher
Bildungen. Die deutsche Geschichte ist in großen Zü-
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