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Weller schöne Nachweise gebracht hat. Aber auch
in Ober- und Niederösterreich, in Tirol und im Gebiet
des Erzbischofs von Salzburg sind wir darüber unterrichtet
. Mögen auch die Namen mitunter wechseln,
die Sache bleibt grundsätzlich überall die gleiche.
Der moderne Staat des Mittelalters hat im Neuland
nicht mehr die alte Gesellschaftsordnung aufgebaut,
er brauchte und wollte nicht mehr die Gliederung des
Staatsvolkes durch persönliche Abhängigkeitsverhältnisse
, er schaltete sie im Neuland aus und sprengte
sie im Altland, wenn er stark genug war. Aus diesen
Tatsachen ergibt sich die ungeheuere Bedeutung des
Landesausbaues in Deutschland für die staatliche und
gesellschaftliche Entwicklung. Die Zähringer haben
aber in diesem Prozeß eine führende Rolle gespielt.
Sie sind es auch gewesen, die auf ihren Schweizer Besitzungen
freie Bauern angesiedelt haben. Gerade in
der Schweiz zeigt sich die Zähringer Staatspolitik in
besonders reiner Form, dort haben sie sich auch als
Städtegründer hervorgetan: Burgdorf, Oltigen, Bern,
Thun, Gümmenen, Laupen, Freiburg, Murten, Mou-
don sind Beispiele dafür. Das burgundische Rektorat
bedeutete für die Zähringer praktisch genau soviel wie
der Herzogstitel im rechtsrheinischen Gebiet. Entscheidend
aber war, daß ihnen eben dieses Rektorat
die Möglichkeit gewährte, im ostjuranischen Burgund,
über das allein sie verfügten, also in der heutigen
Mittelschweiz, ebenso frei von irgend einer übergeordneten
Gewalt zu schalten und zu walten wie im
Schwarzwaldgebiet. Das Rektorat ersetzte das Titular-
herzogtum.
Neben diesen Feststellungen, über die tatsächlichen
Vorgänge bei der Bildung des Zähringer Staates
scheint mir die Frage nach der Entstehung der „Landeshoheit
", nach den rechtlichen Wurzeln derselben,
ob diese in der Grundherrschaft, in der hohen Gerichtsbarkeit
, in der Grafschaft oder in Zwing und
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