http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mayer1935/0035
Staates, der Volksgemeinschaft mit dem institutionellen
Flächenstaat gekennzeichnet wird. Aber ebenso
wie der Flächenstaat des hohen Mittelalters etwas
Neues war, das sich nicht aus dem Vorausgegangenen
einfach herleiten läßt, so ist auch das Dritte Reich
nicht eine einfache Fortsetzung, sondern etwas durchaus
Neues. Persönliche Treue und Gefolgschaft, sowie
der Volkstumsgedanke sind tragende Elemente
des Staates der deutschen Volksgemeinschaft geworden
und haben Staat und Volk jene sittliche Grundlage
und Verantwortung gegeben, ohne die sie nicht
auf die Dauer bestehen können. Das deutsche Volk
hat aber im Staatsapparat und in seinem Heer jene ■
Mittel erlangt, durch die es seinen Staat erhalten kann.
Der Staat ist jetzt von der Vorstellung befreit, Selbstzweck
oder Obrigkeitsstaat zu sein, er ist die wahre
und wahrhafte Organisationsform geworden, durch
die das deutsche Volk politisch handlungsfähig ist
und bleibt. Staat und Volk sind eins geworden und
dadurch hat dieser Staat jenen Ewigkeitswert erhalten, tf2\ i -
den das Volk selbst besitzt. _ r, .
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