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C. Der liturgische Charakter der beiden Hss.
32. Monasteriensis dioecesis (Münster) iu cenobio Wertiensi pontifi-
cale antiquum. Aliud eiusdem cen. ante 700 ann. (== um 1000).
33. Narbonnensis eccl. pontificale ante annos 700 (= um 1000).
34. Noviomensis eccl. (Noyon) Pontificale antiquum, quod usui fuit
Ratbodo ep. ann. circa 800 (= um 900). Bibl. eiusdem eccl.
35. Pictaviensis (Poitiers) ecclesiae pontificale ann. circ. 800 (= um
900). Bibl. conv. P. P. Minimorum *.
36. Senonense (Sens) Pontificale ante annos 800 exaratum, quod
servatur in bibliotheca D. Chauvelin regiorum sigillorum custodis
(= um 900)2.
37. Endlich soll darauf hingewiesen werden, daß das „Missale
Prancorum", das Muratori in seiner Liturgia Romana vetus II 661 ff.
ediert und Morinus 1. c. 4 ff. beschreibt und zum Teil abdruckt = ms
Regin 257 der Vatikanischen Bibliothek — in Wirklichkeit gar kein
Missale oder Sakramental', sondern ein Pontifikale ist. Schon aus der
Inhaltsübersicht am Schluß der Edition Muratoris kann man sich hiervon
überzeugen. Vorausgesetzt ist dabei freilich, daß die Hs, so wie sie
heute vorhanden ist, ursprünglich schon ein abgeschlossenes Ganzes gebildet
hat.
Lassen wir selbst die Angaben Martenes und andere, die vorläufig
nicht zu kontrollieren sind, beiseite, so dürfen wir doch folgendes als
feststellende Tatsache hinstellen: Wenn es auch richtig ist, daß
die Benediktionen bis ins 11. Jahrhundert hinein wenigstens sehr oft
im Sakramentar erhalten blieben, so finden wir doch anderseits schon
vom 9. Jahrhundert ab an manchen Orten ein liturgisches Buch, das
sich die Sammlung der Formulare für die Funktionen des Bischofs
zur Aufgabe macht, mit andern Worten ein Pontifikale. Wie dasselbe
in jener Zeit möglich war, darüber werden wir erst einiges
sagen können, nachdem wir den Inhalt der Hss des näheren untersucht
haben.
Eine unter Umständen bedeutungsvolle Bemerkung läßt sich hier
anschließen. Ein Blick in Delisles Angaben über seine Sakramentarien
zeigt sofort das tatsächliche häufige Vorkommen dieser Recueils de bene-
dictions und auch der Ordinationen bis ins 11. Jahrhundert hinein in
sehr vielen Sakramentarien. Anderseits gibt es aber auch eine große
Reihe von Sakramentarien schon des 9. und 10. Jahrhunderts, die gerade
die spezifisch bischöflichen Funktionen (Ordinationen, benedictiones
episcopales und Dedicatio ecclesiae) ausgelassen haben. Wenn man dem
nachgeht gerade für die Sakramentare von Bischofskirchen, so wird der
Schluß nicht fernliegen, daß neben diesen Sakramentarien, welche die For-
1 Vielleicht identisch mit der oben unter 1. genannten Hs ?
2 Identisch mit Nr. 14?
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