http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/metzger1914/0067
§ 10. Pontifikalien des 9. und 10, Jahrhunderts.
49
mulare für die bischöflichen Funktionen aus ihrer Vorlage wegließen,
ein anderes Buch existiert haben muß, das diese Formulare enthielt.
Wenn die verschiedenen andern Benediktionen darin erhalten blieben,
so mag das damit zusammenhängen, daß dieselben teils ursprünglich
schon, teils im Laufe der Zeit, vom Priester gebraucht werden durften
und gebraucht wurden. Vielleicht ist es sogar in einzelnen Fällen möglich
, Pontificalia zu lokalisieren auf Grund der Vergleichung mit einem
Sakramentar einer Bischofskirche. Freilich darf man dabei nicht außer
acht lassen, daß wir lange nicht alle in Betracht kommenden Hss kennen
und daß deshalb große Vorsicht im Urteil angezeigt erscheinen würde.
Der Inhalt unserer Pontificalia ist — der selbständigen Zusammenstellung
entsprechend — im einzelnen verschieden, wenn auch das
praktische Bedürfnis im großen und ganzen eine Ubereinstimmung
bewirkte. Was sich, soweit wir sehen können, allgemein findet, das
sind die Formulare für die Ordinationen, Dedicatio ecclesiae und einzelne
Benediktionen. Häufig finden sich weiter die Benedictiones
episcopales, die Weihe des Bischofs, Katechumenen-, Tauf- und Firmritus
wie auch seltener Gebete für andere Sakramente.
Was unsere beiden Hss angeht, so dürfte eine oberflächliche Inhaltsvergleichung
mit dem heutigen Pontifikale nicht überflüssig sein. Das
jetzige Pontifikale enthält nicht mehr die Benediktionen und Gebete,
die ebensogut der Priester verrichten darf: das Prinzip der Auswahl
des spezifisch Pontifikalen ist strenger geworden1. Dagegen enthält es
an wesentlichen Stücken mehr als unsere beiden Hss: Weihe eines
Königs oder einer Königin, Rekonziliation der Kirchen, Formulare für
Verhängung und Absolution von Kirchenstrafen, Ordo ad celebrandum
synodum, zum Empfang eines Prälaten, Legaten, Kaisers, Königs usw.,
Visitation von Pfarreien, Offizium pro defunctis u. a. m. Firmritus und
Reconciliatio poenitentium am Gründonnerstag hat das heutige Pontifikale
nur mit D, die Ölweihe am Gründonnerstag nur mit F2 gemeinsam.
Auffallen könnte nur, daß der Firmritus oder der uralte Ritus
der Reconciliatio poenitentium am Gründonnerstag in F fehlt. Aber
die Firmung — es findet sich in D wie in andern gleichzeitigen Hss
oft ein einziges Gebet dazu — wurde gewöhnlich im Anschluß an die
Taufe erteilt, die öffentliche Büßeraufnahme am Gründonnerstag war
wohl außer Übung gekommen.
Eine vergleichende Übersicht des Inhalts der uns genauer bekannten
Pontifikalien (F, D, Pontifikale von Mainz, Poitiers, „MissaleFrancorum",
1 Vgl. auch Franz, Benediktionen I 2.
2 Vorausgesetzt, daß dieses Formular nicht in der fehlenden Lage von D stand.
4
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/metzger1914/0067