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12. Die Ordinationen in F und D.
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byteros und ein solches ad ordinandos diaconos. Vom Subdiakon ist
gar nicht mehr die Rede!
Machen wir gleich die entsprechende Bemerkung für unsere beiden
Hss — und das Formular unseres Codex ist nur eines aus einer ganzen
großen Gruppe — so ist dieselbe Unebenheit festzustellen, nur daß die
Sache eigentlich noch auffälliger wird: die Überschrift spricht von
Presbyter, Diakon und Subdiakon. Darauf kommt nach der Zeitangabe
für die Weiheversammlung die Anrufung Gottes und das „elegimus . . .",
das den Subdiakon ausschließt, und nun wird die Weihe des Sub-
diakons — bei F und vielen andern Hss mit dem Capitulum Gregorii,
das sich sonst vor der Weihe des Diakons findet1 — eingeschoben.
Doch lassen wir unser Gelasianum nicht aus dem Auge! Nach
der Weihe der Presbyter und Diakonc, die sich ganz entsprechend bei
der Quadragesima eingliedert2, geht die Aufführung der Formulare für
das Kirchenjahr ruhig weiter, freilich stets untermischt mit Benediktionen
, die sich auch nicht alle richtig einzufügen scheinen. Und
plötzlich, nach über 100 Druckseiten in Wilsons Ausgabe, entdeckt
man wiederum einen Ordo de sacris ordinibus benedicendis p. 144 ff.
An der Spitze dieses Ordo steht eine längere Vorschrift über die
Zwischenräume der einzelnen Ordines usw., die einem Brief des Papstes
Zosimus an Hesichius von Salona3 vom Jahr 418 entnommen ist. Nun
folgen einzelne Rubriken über die verschiedenen Ordines, und zwar über
Bischof, Presbyter, Diakon, Subdiakon, Akolyth, Exorzist, Lektor,
Ostiarier, Psalmist und sanctimonialis virgo. Dabei ist interessant,
daß bei Exorzist, Lektor, Ostiarier und Psalmist, nicht aber bei den
übrigen Weihen eine Weiheformel beigeschrieben ist. Übrigens haben
unsere Hss F und D denselben ungleichen Aufbau der einzelnen Weihe-
formularien, während andere für den Acolytus eine solche einfach aus
dem letzten Satze der Rubrik umgebildete Formel verzeichnen, vielleicht
infolge eines richtigen Gefühls der merkwürdigen Unregelmäßigkeit
des Aufbaus.
Auf diese, sagen wir einmal Rubriken, sehen wir weiter im Gel
p. 147 folgen: „benedictiones super eos, qui sacris ordinibus benedicendi
1 Gel p. 26. Wie übrigens das Capitulum S. Gregorii ins Gelasianum gekommen
ist, ist uns noch nicht klar. Siehe Nr. 105.
2 Die Bischofsweihe, die in Le und Greg dabei steht, fehlt wie in Gel, so auch
in F. Sie wurde wohl außerhalb Roms nicht zu festgesetzten Zeiten, sondern eben
nach Bedarf vorgenommen und wurde daher an dieser Stelle ausgelassen. D hat
uns dieselbe erhalten.
8 Papstbriefe ed. Coustant p. 968 ff.
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