Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4616,ib
Meyer, Joseph Lukas; Schreiber, Heinrich [Hrsg.]
Geschichte der Salpetrer auf dem süd-östlichen Schwarzwalde
Freiburg im Breisgau
Seite: 4
(PDF, 18 MB)
Bibliographische Information
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Freiburg und der Oberrhein

  (z. B.: IV, 145, xii)



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Ziemlich hohen Wuchſes, mit langem Mannesbarte geziert,
ſprach er ſchon durch ſein Aeußeres Jedermann an. Aus ſeinen
tiefliegenden Augen blitzten ſcharfe Funken hervor. Sein Ge—
werbe, das ihn von Haus zu Haus fuͤhrte, uͤbrigens den
Bauern nicht angenehm war, hatte ihm eine feine, verſchmitzte
Weiſe eigen gemacht. Mit einem ernſten und duͤſtern Sinne
verband er den Schwung einer uͤppigen Einbildungskraft. Mit
dem Selbſtgefuͤhle ſiedelte ſi ich Uebermuth und Rauheit in ſeinem
Gemuͤthe an. Nie ließ ihn ſein ſtechender Witz in Verlegenheit;
aus dem maͤnnlichen Munde quollen volle, kraͤftige Reden.
Keiner uͤbertraf ihn als Volksredner. Er beſaß die Kunſt,
nach Umſtaͤnden ſi ich zu ſchmiegen, ſeine Aeußerungen zu maͤßi⸗
gen, oder zu ſteigern; bis er ſah, wie er im Strome ſeines
Vortrages die Zuhoͤrer uͤberwaͤltigen koͤnne. Er beſaß viel Ver⸗
ſtand, widerſetzte ſi ch aber jeder Belehrung „und erſchien zu⸗
gleich hohen Sinnes aber trotzig; gefaßt aber auch aufbrauſend.
Ueberdieß konnte er, was. dqmals unter den Bauern noch ſelten
war, leſen und ſchreiben. Was er daher behauptete, galt
wie ein Orakelſpruch; und ſeine Juͤnger gaben keinen andern
Grund ihrer Meinungen an, als den: „Er hat es geſagt.“
Man achtete ihn auch als einen frommen Mann, weil er oft
nach Tod t as. und Einſ iedeln wallfahrtete, kraͤftig den
Roſenkranz. betete, und fleißig zur Kirche gieng.
Seinen Anhaͤngern und Bundesgenoſſe en gab nun dieſer
Mann folgenden Unterricht uͤber den Verfaſſungszuſtand der
Einung: „Von Alter her ſei Hauen ſtein eine freie. Reichs⸗
grafſchaft geweſen, mit der Zeit habe ſie eigene Herren erhalten,
deren letzter Graf Hanns, ohne Erben geſtorben. Dieſer
habe in ſeinem Teſtament verfuͤgt, daß die Grafſchaft frei an
Reich und Kaiſer zuruͤckfalle, und das Land in ſeinem alten
Rechte der Reichsunmittelbarkeit erhalten werde. Lange habe
ſich nun die Grafſchaft ſelbſt verwaltet, und ſich nur zur


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