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ſetzten ihren Aufuͤ aͤhrer unter die Heiligen, welche Leib und
Leben fuͤr Recht, Freiheit und Vaterland geopfert.
II. St. Blaſiens Abte wird die Huldigung verweigert.
Waͤhrend die Gaͤhrung uͤber den ganzen Unterwald ſich ver⸗
breitet hatte, ſtarb St. Blaſiens gefuͤrchteter Abt, Blaſius
Bender von Gengenbach, am 15. Jaͤnner 1727; auf ihn
folgte, mit Stimmeneinhelligkeit erwaͤhlt, Franz Schechte⸗—
lin von Freiburg. Sobald dieſe Wahl die Regierungs⸗
genehmigung erhalten hatte, wurde dem Walde von dem Wald⸗
vogte die Weiſung ertheilt, am 13. Mai d. J. zu Weilheim
und dann anderwaͤrts dem neuen Abte zu huldigen. Alle
Anſtalten waren auf das Feierlichſte getroffen. Vor dem Dorfe
empfaͤngt der Ortspfarrer an der Spitze ſeiner Pfarrkinder,
den Abt; die Juugfrauen ſind mit Kraͤnzen geſchmuͤckt, die jun⸗
gen Maͤnner mit Feuerwaffen verſehen. Der Abt mit dem
Prachtgewande ſeiner Wuͤrde geſchmuͤckt , wird unter dem Don⸗
ner des Geſchuͤtzes von dem Zug in die Kirche begleitet, von
wo er nach geendigtem feierlichen Gottesdienſte den Segen
ertheilt. Bei ſeiner Ruͤckkehr in den Pfarrhof empfaͤngt ihn
der Einungsſtatthalter mit der Meldung, den Waldvogt habe
eine Kraͤnklichkeit zuruͤckgehalten. Nun erſchienen auch die
Achtmannen, und verlangten den Huldigungseid einzuſehen.
Man legt ihnen denſelben vor, wie ihn die Regierung genehmigt
hat. „Nimmermehr — iſt die einhellige Erklaͤrung dieſer Einungs⸗
vorſteher — nimmermehr werde man huldigen, wofern in dem
Eide das Wort: „eigen“ nicht ausgetilgt waͤre. Deſſen wei⸗—
gert ſich der Abt. Nun pflegen die Obmaͤnner Raths mit der
unter den Kirchhoflinden verſammelten Banerſchaft. Indeß
beſteigt der Abt den fuͤr ihn erhoͤhten Thron; aber nach einer
Stunde bringen die Achtmannen nochmals den Beſcheid: „wo⸗
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