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jetzt nur ruhige Maͤnner an die Spitze des Landes ſtellte.
Wer der Rebellion, Gewaltthaͤtigkeit oder boͤslicher Umtriebe
beſchuldigt wurde, hatte ſich vor einem beſonders angeord⸗
neten Kriminalgerichte zu ſtellen; und wurde ſodann entweder
unbedingt oder auf Handgeluͤbd, ſich wieder zu ſtellen, frei⸗
gelaſſen, oder gefangen geſetzt. Am 18. Aug. zogen die Sol⸗
daten wieder ab, am 31. d. M. beſchließen die kaiſerlichen Be⸗
vollmaͤchtigten zu Waldshut ihre Geſchaͤfte, und ſchicken die
Berichte an den Hof ab. Schon vorher war Johann Fri⸗
dolin Gerſpacher von Bergalingen, welcher von nun
an unter den Unzufriedenen eine Hauptrolle uͤbernimmt, nach
Wien abgegangen, um den Kommiſſionsberichten zuvorzukom⸗
men. Allein weder ihm, der jetzt an Schlauheit und Raſt⸗
loſigkeit alle Waͤlder uͤbertraf, noch fuͤnf ſpaͤter Abgeordneten
gelang es, etwas auszurichten. Sie wurden auf H errgotts
Verwendung zuerſt in das Rumorhaus eingeſperrt und
dann nach Ungarn verwieſen. Aber nun brach die lang
verhaltene Wuth der Salpeterer neuerdings los, und die Ge⸗
faͤlle wurden verweigert. Die Verzoͤgerung des Urtheils be⸗
guͤnſtigte dieſe, dem Stifte ſo feindſelige Stimmung. Nebſt⸗
dem liefen von den Abgeordneten aus Ungarn unablaͤſſig
Briefe ein, welche alle Schuld ihres Ungluͤcks den geheimen
Umtrieben St. Blaſiens zuſchrieben, und ſowohl den In⸗
grimm, als den Muth der Genoſſen aufzuregen ſuchten.
Erſt zu Anfang des Jahrs 1730 erfolgten die Endbeſcheide
aus Wien. Sie beſtanden aus drei Abtheilungen. Die erſte
verwarf die Landesbeſchwerden als unſtatthaft, und erkannte
St. Blaſ iens Rechte mit geringen Beſchraͤnkungen an. Die
zweite legte den Salpetrern alle Koſten auf, welche aber ſpaͤter
von den Ruhigen aus Friedensliebe gemeinſam umgelegt wurden,
und ſich auf 19,615 fl. 38 kr. beliefen, ohne die Verpflegung
der Soldaten, und einen St. Blaſiſchen Nachlaß von mehr
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