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laͤngere oder kuͤrzere Zeit; andere waren Zeitlebens aller Wah⸗
len unfaͤhig, andere auf wenige Jahre. Auf die Verkuͤndigung
der Strafe erfolgte ſtraks der Vollzug derſelben; die meiſten
Verurtheilten wurden ſogleich nach Breiſach abgefuͤhrt.
Uebrigens war dieſes Urtheil nicht geeignet, die Salpetrer ein⸗
zuſchuͤchtern; ſie frolockten vielmehr daruͤber, und verſicherten:
„der Kaiſer erkenne in ſeinem Innern ihre Rechte an, denn
ſonſt haͤtte er die Raͤdelsfuͤhrer zum Tode verurtheilt. Das
Ganze ſei nur eine Verfuͤgung der Regierung, bei welcher
St. Blaſien durch Herrgott ſeine Springfedern mit Gluͤck
verſucht habe.“
Mit unſaͤglicher Muͤhe verwaltete Freiherr von Rei—
ſchach die Waldvogtei, wußte aber doch, bis er ſein Amt
niederlegte, Gehorſam und Frieden zu erhalten. Auf ihn
folgte Freiherr von Schoͤnau-Wehr. Auch gegen dieſen
Waldvogt richteten die Salpetrer ihre Angriffe, ſo wie gegen
jeden Ruhiggeſinnten. Am meiſten aber entlud ſich ihr In⸗
grimm gegen den Muͤller Joſeph Troͤndle zu Nieder⸗
alpfen, um welchen ſich groͤßtentheils der Spott der Wirths⸗
hausgaͤſte drehte. Bald ließen ſie ihn verruͤckt, bald erſchlagen
werden. Ein Weib wuͤnſchte ſogar oͤffentlich, in demſelben
Augenblicke mit dieſem Manne zu ſterben; denn dann wuͤrden
alle Teufel nur darauf Acht haben muͤſſen, daß ihnen die
Seele dieſes Boͤſewichtes nicht entgehe.
Als man in Ungarn die Anſtalten zum Tuͤrkenkriege
traf, entließ man die auf Friſt Verwieſenen nach Hauſe. Da⸗
durch wurde die Gaͤhrung neuerdings vermehrt, und Jeder—
mann uͤberzeugte ſich von der Nothwendigkeit, mit St. Bla—
ſien ein Uebereinkoͤmmniß in Bezug auf ſeine Leibeigenſchafts⸗
rechte zu ſchließen, wofern der Kleinkrieg nicht verewigt werden
ſollte. Das Stift kam auch einem ſolchen Vertrage willig
entgegen.
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