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fuͤrſtlichen Stift Saͤkingen fuͤr 9,583 fl. 20 kr. rheiniſch;
und am zwoͤlften Hornung 1742 von Baron von Zweier,
Grundherr zu Unteralpfen fuͤr 2,166 fl. 40 kr. rheiniſch. In
Allem erkaufte alſo der Unterwald ſeine Freiheit mit 69, 750 fl.
Inglighofen allein wollte unfrei bleiben; fuͤr dieſen Ort
ſchoß die Einung das Betreffniß, dagegen mußte dieſes Dorf
der Einung am 10. Weinmonat 1740 zu Dogern feierlich hul⸗
digen, und von nun an dem Redmann und den Einungs⸗
meiſtern alle bisher St. Blaſien ſchuldigen Leibeigenſchafts⸗
pflichten leiſten. Deß freuten ſich die Salpetrer ſehr. Aber
neuerdings entzuͤndete ſich ihr Zorn, als eine landesfuͤrſtliche
Waldordnung erſchien, und zu deren Handhabung ein Wald—⸗
meiſter aufgeſtellt wurde; der nicht nur den Waldwuchs des
Landesfuͤrſten, ſondern auch der Gemeinden bewachen und foͤr⸗
dern ſollte. Solche Eingriffe in die alten Rechte konnte man
nicht leiden. Kein boͤſer Umtrieb, kein Auſchlag dagegen blieb
unverſucht.
Noch hoͤher ſteigt ihr Aerger uͤber den ſoeben von Wien ein⸗
getroffenen, am 19. April 1738 durch des Kaiſers eigene Hand
unterzeichneten Strafbefehl: „Mit Vergnuͤgen habe Se. Maje⸗
ſtaͤt den Loskaufsvertrag mit St. Blaſien vernommen, auch
ſchon darum, weil dadurch fuͤr die Landesruhe Befeſtigung ſich
verſpreche. Um ſo mißfaͤlliger ſei aber das Vernehmen geweſen,
daß einige Unruhige ſich abermals hervorthun, die bei Tag
und Nacht von Haus zu Haus gehen, Ruhige und
Wohlgeſinnte mittels unſchicklicher und gefaͤhr⸗—
licher Reden zu verfuͤhren ſuchen, eine Landgem eine
ſammeln wollen, und hiezu eigenmaͤchtig Leute
aufgeboten haben; dabei viele und falſche Reden
im Lande ausſprengen, inſonderheit als ob St. Blaſiens
Rechte aberkannt waͤren. Damit haͤtten die Unruhigen nichts
anders geſucht, als die alte Unruhe wieder rege zu machen, um
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