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recht uͤber, indem der Waldvogt von den drei ihm als taug⸗
lich vorgeſtellten Maͤnnern aus jeder Einung einen der Acht⸗
mannen jeweils erkor, ſo auch den Redmann. Jener, ohne
ſelbſt zu huldigen, beeidigte dieſe, welche keines Einfluſſes
auf das Richteramt mehr genoſſen, ſondern bloß Beiſitzer
in der Kanzlei waren. Nur Einzug, Verwaltung und Ver⸗
rechnung] aller oͤffentlichen Gelder von Steuern, Umlagen
u. dergl. ſtand den Einungsmeiſtern noch zu. Sogar in dem
Einungsniedergericht Henner (Grundherrſchaft) fertigte der
Waldvogt bedeutendere Urkunden. Nur ein Schatten alter
Schwurgerichte und Volksverwaltung erhielt ſich mehr im An⸗
denken, als in der That. Waͤhrend eines langen Friedens
mit Frankreich genoß der Wald Ruhe. Baumwolleſpinnen naͤhrte
reichlich die aͤrmſte Familie. Wohlhabenheit — oft Verſchwen⸗
dung und Ueppigkeit gebaͤhrend — ruͤttelte an alten Gewohn⸗
heiten und Sitten; Alles freute ſich ſeines Lebens nach den
Hunger⸗ und Sterbejahren 1770 bis 1772, unter einer
muͤtterlich geſinnten Landesfuͤrſtin, der letzten aus dem Stamme
Habsburg.
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