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ſtellt, aber die Salpetrer kuͤmmern ſich darum nicht. Eben
ſo wenig liegt ihnen daran, daß man vorgiebt, die Orts⸗
vorſtaͤnde haͤtten fuͤr ſie gehuldigt. Niemand kann fuͤr
einen Andern huldigen, und ſie ſelbſt unterzeichnen keine
Vollmacht eines Vorgeſetzten. Sie hoffen auf Gott und den
Kaiſer, und begnuͤgen ſich inzwiſchen wie es komme.“*)
„Was insbeſondere die Stellung der Rekruten be—⸗
trifft, ſo hat man die Sache ſo eingeleitet, daß die jungen
Burſche, wenn ſie zum Militaͤr beſtimmt werden, ſich auf
die Seite machen.“ **)
Offenbar iſt in dieſen Punkten das politiſche Glaubens⸗
bekenntniß und zum Theile auch die politiſche Ver—
fahrungsweiſe der alten Salpetrer ausgeſprochen.
Es iſt derſelbe Wahn urſpruͤnglicher und ſtets fortdauernder
Selbſtſtaͤndigkeit der Grafſchaft Hauenſtein; welcher
keine Einmiſchung in die innern Angelegenheiten zuge⸗
ſtehen und daher auch keiner Regierung Gehorſam beweiſen
will, die nicht dieſer kleine Landſtrich ſich ſelbſt geſetzt hat.
Nur hat die thaͤtliche Widerſetzlichkeit der alten Sal—
petrer wohl aus dem einfachen Grunde aufgehoͤrt, weil ſie und
ihre Nachfolger die Uebermacht der Regierungen bei
ſolchen Gelegenheiten allzuempfindlich gefuͤhlt haben; dagegen
waͤhren die gleichfalls von jeher uͤblichen Proteſtationen
—
*) Erklärung des Lorenz Huber von Buch. Rückſichtlich der
Huldigung durch die Vorgeſetzten heißt es von ihm in den
Acten ausdrücklich: „Auf den weitern Vorhalt, daß die Vor⸗
geſetzten in ſeinem Namen gehuldigt haben, ſagt er, wenn
er nicht ſelbſt huldige, könne Niemand für ihn huldigen.
Der Vogt habe ihm zwar ſagen laſſen, daß er eine Voll⸗—
macht unterſchreiben müſſe; er aber habe erwiedert, daß er
ſäen müſſe.“
**) Erklärung des Magnus Riedmatter (älteſten Sohnes des
Aegidius).
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