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Markgräfler Jahrbuch
3.1954
Seite: 70
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kleinste Veranlassung zum Kampf mit Freuden aufgegriffen wird und es nie zur
Ruhe und zum Frieden kommt."

Was fand nun Vollmer in seinen Akten? Einen Bericht der Gendarmerie Rändern
, daß er sich „gesetzlich und überhaupt brav verhalten hat. Er stand zwar
während der 49er Revolution bei einzelnen hiesigen Einwohnern im Verdacht,
den Verräter an der gesetzlichen Partei gemacht zu haben, weil er ohne Unterschied
sein Schüppchen bald in einem aristokratischen, bald in einem republikanischen
Wirtshaus trank und da die Meinungsäußerung vernahm. Allein es fehlen die Beweise
zum Verdachtsgrund." Hierzu äußerte sich Vollmer: „Ich habe nichts getan,
was man eine ungesetzliche Haltung nennen könnte; oder soll etwa das eine gesetzwidrige
Handlung sein, daß ich zuweilen in Wirtshäuser ging, die republikanische
genannt werden? Hierauf muß ich erwidern, daß ich ebensoviel oder noch mehr
die andern Wirtshäuser besuchte. Ich bin Handwerksmann und habe als solcher
auch wieder Verbindlichkeiten, daß ich denen, die mir Verdienst geben, auch wieder
etwas zu verdienen geben muß." Als man im Gemeinderat sah, welche Widerstände
dem guten Manne entstanden waren, trat man mit einem Gesuch für ihn ein. Man
beklagte auch die schlimme Lage der Familie Gerber, die sich auf eine baldige
Hochzeit ihrer Tochter gefreut habe und nun unter Umständen die Verlobung
wieder lösen müsse. Aber es half alles nichts. Am 9. September 1851 wurde Vollmers
Gesuch erneut abschlägig beschieden. Daß er im Verdacht stand, noch dazu
als Ausländer, genügte. Aber Vollmer gab nicht nach. Für ihn stand zu viel auf
dem Spiel. Er übergab die ganze Angelegenheit dem Hofgerichtsadvokaten Schaal
in Freiburg. Dieser legte Rekurs ein und stellte noch einmal aktenmäßig das ganze
bisherige Leben Vollmers in Kandern dar. Sein ausschlaggebendes Argument war,
daß ein Mann, der zwölf Jahre in ein und demselben Meisterhaus lebe, ohne zu
einer Klage Anlaß zu geben, sicher die Gewähr biete, ein guter, tüchtiger Bürger
zu werden. Auch der Pfarrverwalter Strübe setzte sich für ihn ein und bestätigte
seinen guten Leumund. Trotzdem wurde der Rekurs am 23. Juli 1852 durch Erlaß
des Gr. Ministeriums des Innern zurückgewiesen. Aber Vollmer war nicht klein
zu bekommen. Mit aller Energie ging er nochmals dahinter und erreichte endlich
am 30. August 1852 sein Ziel. Er wurde in den badischen Staatsverband aufgenommen
. Am 14. Dezember 1852 wurde das Paar hier in der Kirche getraut. Ob
die Hausregierung erlaubte, daß er „ebensoviel oder mehr", um seine eigenen
Worte zu gebrauchen, die Wirtschaften besuchte, berichten die Akten nicht mehr.

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