Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 4688,eg
Markgräfler Jahrbuch
4.1962
Seite: 87
(PDF, 21 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgjb-1962/0088
Ist ein Eierkorb, ein Schmalzhäfeli oder ein Mehlsäckli voll, so wird es gleich
in ein schon vorher bestimmtes Haus — diesmal zu Steinbrunners — getragen,
wo die Hausfrau die gesammelten Gaben zu Chüechli (Fasnachtsküchli, Scherben)
und „Eier in Anke" verarbeitet. Überall wird der Hisgir mit seinen lustigen
Sprüngen von groß und klein umjubelt, nur den Maidlis ist er nicht gut gesinnt,
und mit lautem Gekreisch suchen sie vor ihm Schutz. Vermutlich findet in diesem
Gebaren der Kampf des Winters (Hisgir) mit dem Frühling (Ufertbrut der Maidli)
seinen Ausdruck. Auch die Kleinsten fangen natürlich mächtig an zu schreien,
wenn dieser ungehobelte Geselle durch die Straßen und in die Häuser zieht. Ist
das ganze Dorf abgegrast, dann beginnt der Schmaus, bei dem sich auch der Hisgir
Luft machen darf und seinen Winterpelz, das Strohgewand ablegt. Mit dem Auswickeln
des Hisgirs ist des Winters Macht endgültig vorbei.

Auch für die Teilnahme am Schmaus gelten genaue Regeln. So dürfen die
kleinen Buben bis ins dritte Schuljahr nicht mit in das Haus hinein zum Eier-inAnke
-Esse, aber Küchli kriegen sie in Hülle und Fülle, und auch die Maidli bekommen
davon. Ferner gilt als ungeschriebenes Gesetz für die größeren Buben:
nur der darf zum Essen in das Haus vom 4. bis 5. Schuljahr, der mindestens acht
Wellen für das Fasnachtsfeuer gemacht hat; ein Sechstkläßler muß zehn und ein
Siebtkläßler zwölf Wellen zum Fasnachtsfeuer aufbereitet haben. — Man kann
sich vorstellen, wie es da in der Küche zugeht, wenn so viele hungrige Mäuler
auf Küchli und Eier in Anke warten. Bald sieht man auf den Dorfstraßen überall
die Kinder mit den nach Oel und Fett duftenden Küchli in den Händen und eifrig
am Vertilgen der knusprigen Scherben und Kisseli, während sich die Buben unter
dem Präsidium des Hisgirs am Eier in Anke gütlich tun.

(Die vorstehende Schilderung wurde im Jahr 1935 geschrieben. Auch heute
noch zieht der Hisgir in Vögisheim wie damals durch die Dorfstraßen und Gassen.
So lebendig ist dieser schöne Brauen geblieben.)

Fünf Kilo Kaffee und ein neuer Hut

Von Helmut Nübling

Man saß am Mittagstisch einer kleinen Pension in der kleinen Stadt der Dreiländerecke
, und als man gespeist hatte, bot der Herr Inspektor Zigaretten an. —
„Ah", schmunzelte der Herr Professor und nahm sich eine, „wieder die feine
Schweizer Sorte! Danke! — Geschmuggelt?" — „Aber Herr Professor!?" — Die
Entrüstung wirkte ziemlich gemacht; aber das Erstaunen war echt: Derartiges
denkt man, — tut es auch gelegentlich; — aber so geradezu fragen!? — „Ich
könnte es jetzt ohne Bedenken und Skrupel tun", fuhr der Herr Professor fast
fanatisch fort. — Jetzt blieb aber allen Tischgenossen der Mund offen. — Das
Fräulein Privatsekretärin fand zuerst die Sprache wieder: „Das soll man Ihnen
glauben, der Korrektheit und Rechtschaffenheit in Person?" — „Ja, ich habe mich
bekehrt: Ein Erfolg unsrer Regierung." — Das war ein Wort, das alle ansprach,
und Entrüstung flog auf wie aufgestörte Wespen: „Seit Jahrzehnten war es recht,
die paar Gramm zollfreies Rauchzeug, Tee, Kaffee; nun soll's plötzlich nimmer

87


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgjb-1962/0088