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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 64
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0022
Sofern sie überhaupt noch einmal genannt werden, erscheinen die meisten
oberbadischen Basler Besitzungen im 15. Jährhundert zum letztenmal in Urkunden
. Sulzburg blieb noch bis zur Reformation in des Bischofs Hand und ging
dann nach Aufhebung des Klosters im Jahre 1525 verloren.85).

Außer den Gütern der bereits erwähnten drei Breisgaudörfer und der Burg-
vogtei Binzen gelang es dem Hochstift, die Orte Schliengen, Mauchen, Steinenstatt
, Istein und Huttingen wieder in eigene Hand zu bringen, sie zu einer Herrschaft
zu vereinigen und hier seine Gewalt bis zur Landeshoheit auszubauen.

Trotz der räumlichen Schwierigkeiten könnte es erstaunlich erscheinen, daß
der Bischof den Verlust so vieler wertvoller Güter widerstandslos hinnahm. Doch
wird dies verständlicher, wenn man bedenkt, daß der Geist der Eidgenossenschaft
auch auf das bischöfliche Gebiet in der heutigen Schweiz überzugreifen begann
und hier, in seinem, wertvollsten Teil, das Hochstift seine ganze Kraft einsetzen
mußte, um sich, wenn auch nicht verlustlos, zu behaupten. Selbst an seinem Sitz
ließ man dem Bischof keine Ruhe. Schon 1338 wehrte sich die Stadt Basel gegen
die Last der zahlreichen Geistlichen, an deren Wohlleben die Bürger vor allem
deshalb Anstoß nahmen, weil.diese keine Steuer bezahlten86). Während der
Sedisvakanz im Jahre 1365 verletzte die Stadt die Rechte des Bischofs allenthalben
. Erst als sich der neugewählte Bischof Johann an Kaiser Karl IV. wandte,
konnte er sich 1366 durchsetzen; denn dieser erklärte alle uniberechtigten Eingriffe
der Basler Bürger für nichtig und verpflichtete sie zum Schadensersatz87).
1417 klagte der Bischof wiederum gegen die Stadt wegen der von ihr selbständig
vorgenommenen Einrichtung des Ammeisteramtes. Wohl mußte der Baseler Rat
seinen Beschluß aufheben, aber der Bischof gab der Stadt die Meister und Räte,
die sie vorschlug88), nachdem er die Erfüllung dieser Forderung sieben Jahre
lang verweigert hatte89). Die Reformation schließlich führte zum völligen Bruch
zwischen Stadt und Bischof. Am 10. Juli 1528 verließ Bischof Phlilipp von
Gundelsheim das völlig reformiert© Basel und verlegte seinen Sitz nach dem
außerhalb seiner Diözese gelegenen Pruntrut im Jura. Das Domkapitel floh
zunächst anch Neuenburg am Rhein, 1529 dann nach Freiburg, wo es im „Basler
Hof" wieder Obdach fand. Nach Fertigstellung der Domkirche zu Arlesheim bei
Basel übersiedelten die Domkapitulare 1678 dahin, bis sie von den Franzosen
1793 erneut vertrieben wurden. Das Diöcesangericht hatte sich bei Beginn der
Reformation bereits nach Altkirch im Elsaß geflüchtet'90) So kam es, daß das
Bistum zum Ende des 16. Jahrhunderts völlig verarmt war. Nur durch die kraftvolle
Hand des Bischofs Christoph von Blarer (1575—1608) konnte das Hochstift
noch einmal in seinem Restbestand gehalten und der weitere Niedergang einstweilen
aufgehalten werden01).

III. Die Rechtsstellung des Bistums nach außen.

Die deutschen Kirchenfürsten blieben nicht auf die Führung einer Diöcese
und die Verwaltung des Kirchenguts beschränkt, sondern wirkten aktiv in der
Politik des Reiches mit. Kraft der Investitur waren sie zwar nicht Vermögensträger
, obwohl sie auf Grund des Inhalts vieler Erwerbs- und Bestätigungs-

Trouillat: Bd. 2, Seite XLIX.

Bader: Regesta des ehemaligen Hochstifts Basel, a. a. O. Seite 383.

Bury: a. a. O. Seite 127.

Wurstisen: a. a. O. Seite 255.

Wurstisen: a. a. O. Seite 236.

Bury: a.a.O. Seite 207.

Bury: a. O. Seite 209.

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