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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 76
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1951-02/0034
Auch die Gemengelage innerhalb der Ortschaften der Landvogtei suchte das
Hochstift zu bereinigen. So erwarb es 1696 gegen Ueberlassung von Gefällen
im Elsaß und 800 Gulden den Dinghof der Abtei Murbach in Schliengen, der ein
eigenes Niedergericht besaß 150). Während nichts darüber bekannt ist, daß der
Bischof das Gut des Frauenstifts Säckingen in Schliengen sowie die Höfe der
Klöster St. Blasien und St. Peter in Mauchen angriff, war das Verhältnis zu
den in Steinenstatt reich begüterten Johannitern von Heitersheim dauernd ein
gespanntes, da der Großprior daselbst ein eigenes Gericht beanspruchte, dessen
Entscheidungen der Bischof einfach ignorierte und die eigenen Untertanen anwies
, auch auf Ladung nicht vor diesem Gericht zu erscheinen. Ebenso bestanden
über weitere Rechte und Lasten lange Zeit erhebliche Meinungsverschiedenheiten,
bis sich schließlich die streitenden Parteien unter beiderseitigen Zugeständnissen
im Jahre 1770 vertraglich einigten.

Obwohl man seine „Spänne und Irrungen" mit dem Markgrafen von Baden
beigelegt hatte, blieb das Nebeneinander auch hier kein befriedetes. Es waren
insbesondere die Kompetenzstreitigkeiten in Binzen, die den Bischof beunruhigten
. Von dem stärkeren Markgrafen in die Verteidigung gedrängt, mußte er
Schritt für Schritt zurückweichen und er sah die Zeit kommen, wo er in diesem
Dorf sein letztes Recht aufgeben mußte. Andererseits empfand er die Regalien
Badens in Schliengen, insbesondere auch die Tatsache, daß der Markgraf in den
Bännen der Landvogtei außerhalb des Dorfetters die hohe Gerichtsbarkeit behauptete
, als unerträgliche Belastung und versuchte, deren Ausübung immer
wieder zu verhindern oder zu stören. Der beiderseitige Wunsch, dieses Verhältnis
endgültig zu klären, war daher naheliegend. 1663 erstmalig, seit 1720 dann
mehrfach, drängte man von beiden Seiten zu Verhandlungen, die aber erst im
Jahre 1767 ernsthaft aufgenommen wurden. Zwei bischöfliche Unterhändler
kamen nach Karlsruhe, doch waren Karl Friedrich ihre Angebote im Verhältnis
zu ihren Forderungen zu gering. Der Vorschlag Badens, Huttingen zu kaufen,
wurde ebenfalls zurückgewiesen. Man wollte jedoch auf beiden Seiten nicht
ergebnislos wieder auseinandergehen und beschloß daher, zunächst durch eine
kleine technische Kommission, deren Kosten hälftig getragen wurden, sich genaue
Unterlagen für weitere Verhandlungen zu verschaffen. Nach erneuter Fühlungnahme
und Verhandlung im Jahre 1769 kam dann eine Einigung zustande, die
geeignet war, die Lage weitgehend zu beruhigen und bereinigen. Der Markgraf
verzichtete auf alle Rechte in der Herrschaft Schliengen außer dem Durchzug für
Truppen im Kriegsfall und dem Bergregal in Schliengen und Mauchen, das er
jedoch nur gegen Entschädigung ausüben durfte. Dafür trat das Hochstift seinen
gesamten Besitz und seine noch verbliebenen Rechte in Binzen an Baden ab.
Die gegenseitigen Leibeigenen tauschte man aus, und Karl Friedrich verpflichtete
sich außerdem zu ansehnlichen jährlichen Naturalleistungen in Dinkel und
Holz 151). Nachdem Ende dieses Jahres der Vertrag durch den Markgrafen einerseits
und den Bischof und das Domkapitel andererseits ratifiziert worden war,
beschloß man im März 1770 die erfolgte Durchführung der sofort erfüllbaren
Vertragsbestimmungen mit einem Festakt in Binzen, in dessen Verlauf die beiderseitigen
Vertreter durch Trjinksprüche und Reden den Willen bekundeten,
nunmehr gut nachbarliche Beziehungen zu halten.

Das Hochstift Basel aber hatte nach über 400jährigem zähem und zielbewußtem
Ringen in dem kleinen Gebiet seiner Herrschaft Schliengen nun endgültig die
Landeshoheit erworben.

') Bader: Urkunden und Regeste . . . Schliengen, ZGO, Bd. 17, Seite 366.
) Membrez, Amedee a. a. O., Seite 72/73.

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