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Das Markgräflerland: Beiträge zu seiner Geschichte und Kultur
13.1951, Heft 2.1951
Seite: 84
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Getreu den markgräflichen Anordnungen wurde die zivile Übernahme vollzogen
. Als der Röttier Landvogt am Morgen des mit Freiherrn von Rotberg
vereinbarten 30. November 1802 mit einem kleinen Gefolge gegen Schliengen
ritt, kam ihm an der Kalten Herberge zwischen Welmlingen und Schliengen eine
berittene Abordnung von Einwohnern der bischöflichen Dörfer entgegen und
hieß ihn willkommen. In Schliengen selbst war alles vorbereitet und der Staatsakt
verlief „in möglichst feyerlicher Weise". Nach einer „mit größter Anständigkeit"
aufgenommenen Ansprache von Calms an die versammelten Beamten, Ortsvorgesetzten
und Geistlichen, zu denen sich eine Menge Volks gesellt hatte, hielten
von Rotberg und der Pfarrer von Schliengen kurze Gegenreden, in denen sie
ihre Ergebenheit ausdrückten und die Hoffnung aussprachen, daß nun wieder
Ordnung einkehre und vor allem der Schutz des Eigentums wiederhergestellt
werde. Anschließend erfolgte die Entlassung und Neuverpflichtung der bischöflichen
Beamten. Landvogt von Rotberg und den bisherigen Syndikus des Hochstifts
, den aus Villingen stammenden Baumgartner, konnte von Calm nicht
übernehmen, jedoch wurde von Rotberg beauftragt, bis zur endgültigen Organisation
Badens die laufenden Geschäfte unter der Aufsicht des Röttier Landvogts
weiter zu führen. Baumgartners und Rotbergs Dienste empfahl im übrigen von
Calm aufs wärmste.

Die Sichtung der Registratur des Oberamts Schliengen zeitigte ein wenig
erfreuliches Ergebnis. Nicht nur, daß sie ungeordnet war; es fehlten vor allem
die Unterlagen für das Steueraufkommen, die sogenannten Zinsberaine. Auch
die Archivalakten kamen nur in geringem Umfang zum Vorschein. Die fürstbischöfliche
und die Domstift-Registratur, die in größter Unordnung von Arlesheim
geflüchtet war, befand sich in Passau oder Regensburg, ebenso das Archiv.170)

Die mitgebrachten Patente wurden in den fünf baseischen Dörfern und im
bischöflichen Domhof zu Weil am Rhein angeschlagen, nachdem man die alten
entfernt hatte. Anschließend entließ von Calm die beiden Jäger. Das in dem
unter österreichischer Landeshoheit stehende Gebiet gelegene bischöfliche Gut in
Kirchhofen behielt zunächst noch den Baselstab, da von Calm diplomatische
Schwierigkeiten befürchtete. Als einige Wochen später von Karlsruhe die Weisung
kam, auch hier das badische Hoheitszeichen anzubringen und der bischöfliche
Schaffner Eckenstein aus Auggen am 15. Januar 1803 diesen Auf trag ausführte171),
erhielt der Landvogt von Calm vom St. Blasischen Oberamtmiann von Gleichenstein
in Staufen, der auch die österreichischen Interessen wahrnahm und den er
etwas spät benachrichtigt hatte, ein in schroffer Sprache gehaltenes Schreiben,
in dem dieser sich in Kirchhofen im Namen seines Herrn alle kaiserlichen und
St. Blasischen Rechte vorbehielt172). Darüber, wie diese Meinungsverschiedenheit
beigelegt wurde, geben die Akten keine Auskunft.

In Schliengen ging man am Nachmittag des 30. November daran, die
Registratur wieder zu öffnen, und von Calm erließ seine ersten Regierungs- und
Finanzanordnungen an die versammelten Beamten. Insbesondere erging ein
Veräußerungsverbot für alles bischöfliche und domstiftische Eigentum. Die
Schaffneien in Auggen und Schliengen sowie die Speicher in Istein und Weil
wurden gestürzt und unter Sequester genommen. Dabei stellte man fest, daß nur

170) GLA. Fase. 1, Blatt 98 bis 104, Bericht von Calms an den Markgrafen vom
9. Dezember 1802.

m) GLA. Fase. 1, Blatt 158, Bericht von Calms an den Markgrafen vom 18. 1. 1803.
172) GLA. Fase. 1, Blatt 170, Bericht von Calms an den Markgrafen vom 12. 4. 1803.

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