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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1952-02/0017
Lande zu ergreifen. Landvögte, Statthalter, Schaffner und Stadträte wurden
rechtzeitig davon verständigt, um die Vorbereitungen für einen würdigen
Empfang und Unterbringung der vielen Gäste zu treffen. Zwei Deputierte
des Domkapitels, einige Hofräte, der Hofkanzler, der das Protokoll führte,
adelige Lehensleute, Landvögte und eine zahlreiche Dienerschaft gaben dem
Bischof das Geleite, sodaß sich ein stattlicher Zug von Reitern, Kutschen und
Wagen durch die Landstraßen bewegte. Mitunter nahm ein Bischof die
Huldigung nicht persönlich vor, sondern betraute damit Gesandte. In solchen
Fällen war der Lehenadel zur Teilnahme am Umzug nicht verpflichtet. Vor
der Reformation bildete Basel, als der Sitz des Bischofs, den Ausgangspunkt
für die Huldigungsreise, nachher Pruntrut, seine neue Residenzstadt.

Die Huldigungen fanden, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nur in den
Städten Laufen, Delsberg, Pruntrut, S. Ursitz, Neuenstadt und Biel statt,
wo gleichzeitig mit deren Mannschaften auch diejenigen der angrenzenden
Ämter in Eid und Pflicht genommen wurden. Alle männlichen Untertanen
vom 16. bis zum 60. Altersjahr hatten sich dazu einzufinden. Der Fürst traf
mit seinem Gefolge meistens schon am Nachmittag vor dem Huldigungstag in
der betreffenden Staadt ein und wurde vom Stadtrat, dem Landvogt und den
bischöflichen Beamten an den Stadttoren begrüßt. Der Huldigungsakt fand
in der Kirche, in einem Schloßhof oder auf einem öffentlichen Platz statt
und wickelte sich überall nach dem gleichen Zeremoniell ab. Der Landvogt
oder ein Stadtrat hielt eine Ansprache, versicherte den Landesherrn der
Treue und Ergebenheit der Untertanen, und der Fürst versprach, seine
Untergebenen bei ihren Rechten und Freiheiten zu schützen. Die Gemeinden
benützten diese Gelegenheit oft, um allerlei Beschwerden vorzubringen
und ihre Erledigung sogar vor der Eidesleistung zu verlangen. Nach der
Huldigung begab man sich auf das Rathaus zu einem Festessen mit Reden
und Hochrufen auf den neuen Herrscher und dem Abfeuern der Geschütze.
Die Mannschaften erhielten Brot und Wein. Andern Tags ging es in eine
andere Stadt. Der Umzug durch das ganze Land erforderte ungefähr zwei
Wochen. Der Huldigungstag war ein wahres Volksfest, wozu viele Neugierige
herbeiströmten, um sich das seltene Schauspiel anzusehen.

In unserer Abhandlung über die Huldigungen in den deutschen Ämtern
ist die Herrschaft Schliengen nur beiläufig erwähnt worden, weil ihre besondere
Lage eine eigene Darstellung erheischte. Dieser abgesonderte Landesteil
bestand bekanntlich aus zwei, durch badisches Gebiet getrennte Exklaven, wovon
die eine Schliengen (in älterer Zeit auch Altingen), Mauchen und Steinenstadt
und die andere Istein und Huttingen umfaßte. Die Erhebung zum Oberamt
(1719) machte der Abhängigkeit von Birseck als dessen Unteramt zwar
ein Ende, änderte aber an der Gesamtlage nicht viel. Es liegt auf der Hand,
daß solche Zustände den Verkehr mit dem Mutterland erschwerten und auch
für die bischöfliche Regierung allerlei Nachteile brachten, die sich bei den
Huldigungen offenbarten.

Die Huldigungen unter einem jeweiligen Bischof.

Die älteste Nachricht von einer Huldigung im Bistum Basel geht in das
Jahr 1437 zurück. Es sind nur Abschriften des Eides, den geistliche und weltliche
Beamte, Vögte, Meier und die Untertanen — die Lüt — unter Bischof

Friedrich zu Rhein (1437—1451)

leisteten. So dürftig diese Angaben auch sind, so beweisen sie immerhin, daß

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