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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1952-02/0020
Melchior von Lichtenfels (1554—1575)

Zum Bischof gewählt am 8. Oktober 1554. Die Huldigungen begannen
am 13. November und endigten am 4. Dezember im Schloß Birseck. An diesem
Tag ritten der Domdekan Dr. Johann Veyt Scheyb, der Domherr Georg
von Ampringen, Nikolaus von Wendelsdorf und der Kanzler Dr. Hieronymus
Betz von Birseck nach Basel und anderen Tags nach Schliengen, wo die Huldigung
am 6. Dezember für das ganze Unteramt stattfand. Die Gemeinde
Schliengen verlangte die Fortweisung der Juden. Sie bekam zur Antwort,
der letzte Bischof habe ihnen den Aufenthalt daselbst für eine bestimmte
Zeit bewilligt. Nach Ablauf derselben werde sie das Domkapitel ausweisen,
wenn es der Bischof nicht tue.

Jakob Christoph Blarer von Wartensee (1575—1608)

Am 22. Juni 1575 wurde er zum Bischof gewählt. Beginn der Huldigungen
am 17. August in Pruntrut und Schluß derselben am 27. August im Schloß
Birseck. An diesem Tag reiste eine Deputation, bestehend aus dem Domsänger
Dr. Apollinaris Kürser, Hans Jakob von Ampringen, Hans Balthasar von Baden
zu Liel, dem Obervogt der Herrschaft Birseck Jost Loriti Glareanus, und dem
Kanzler Jakob Rebstock über Basel nach Schliengen, wo sie am folgenden
Tag, Sonntag, den 28., eintraf. Gleich meldete sich eine Abordnung der
Gemeinden und bat um Abhilfe in folgenden Angelegenheiten. Schliengen
verlangte wiederum die Ausweisung der Juden, von denen arm und reich
gleich ausgebeutet würden, erklärte aber, sich weiter gedulden zu wollen
bis zum Ablauf des ihnen erteilten Schirmbriefes. Alle Gemeinden beschwerten
sich, wie Tags zuvor diejenigen des Oberamtes Birseck, über die übermäßig
hohen Schreibgebühren für die Ausstellung von Verträgen aller Art,
und daß dafür nur der Obervogt auf dem Schloß Birseck zuständig sei, während
man früher den Schreiber selber habe wählen können. Schliengen allein
beschwerte sich über das Umgeld der Bäcker, die große Schafherde des Hans
Jakob von Ampringen und die Güterkäufe durch denselben, die dadurch der
allgemeinen Besteuerung entzogen würden, sowie über eine Verordnung des
verstorbenen Obervogts Martin Jacob, betreffend die Abgabe von einem Sester
Salz von jedem Händler, der solches in Schliengen feilbiete. Schliengen und
Steinenstadt klagten schließhch, daß ihnen Neuenburg Holz- und Weiderecht
auf den neuen, infolge der fortwährenden Veränderungen des Rheinlaufes
entstandenen Inseln verweigere. Die Antwort der Kommissäre lautete, diese
strittigen Punkte dem Bischof zur Entscheidung unterbreiten zu wollen. Am
Montag zogen die Mannschaftien aller Ortschaften des Unteramtes (auch
Altingen), begleitet von den Untervögten und Geschworenen in Schliengen
ein. Als alle Männer und Jungmänner „unter den Linden auf dem Platz"
versammelt waren, verlas der Kanzler die folgende Eidesformel, die einleitend
die Untertanenpflichten aufzählte, die der Schwur auferlegte und die
für alle Ämter wörtlich gleich abgefaßt war, mit dem einzigen Unterschied,
daß für die reformierten Ämter die Worte „und seine lieben Heiligen" in
Wegfall kamen:

„J-r werden schweren ein leiblichen Eidt zu Gott, dem hochwürdigen Fürsten
und Herrn, Herrn Jacob Christophen, erweiten Bischoffen zu Basel,
treuw und holdt zu sein, Jr fürstlichen Gnaden und Dero Stifft Schaden zu
wenden, Frommen, Nutz und Ehren zu fürdern, Irer fürstlichen Gnaden
Amptleuthen, die sie euch je zu Zeiten geben werden, gehorsam und gewertig
zu sein, Iro fürstlichen Gnaden an Dero Gülten, Herrlichkeiten, Rechten und
Gerechtigkeiten nit zu hindern, sondert Ihrer fürstlichen Gnaden die volgen

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