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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1952-02/0021
zu lassen und die handzuhaben nach euwerem besten Vermögen und Irer
fürstlichen Gnaden, als euwerem rechten und natürlichen Herrn gehorsam
und gewertig zu sein und alles das zu thun, was fromme Ehrenleuth iren
Herrn schuldig sind. Und wenn Sach wehre, dass hochgedachte Jre fürstliche
Gnaden mit Doth abgieng, daß Gott lang verhüeten welle, oder sonst von
der Stifft Basel khemen oder gefangen wurden, dass Jr alsdann einem ehrwürdigen
Thumbcapittel hoher Stifft Basel gehorsam und gewertig sein wellen
, so lang bis Jr fürstlichen Gnaden ledig wirdt, oder nach Jr fürstlichen
Gnaden Doth, oder so sie sonst von der Stifft khommen, ein anderer Herr
und Bischoff durch, vorgemelt Thumbcapittel erweit und euch gegeben wird."
Der Eid, der mit erhobener Hand geleistet wurde, lautete: „Was uns hie
vorgelesen und wir wol verstanden haben, deme wollen wir also nachkommen
nach allem unsern Vermögen treuwlich und ohne alle Geferdt, als uns Gott
helff und seine lieben Heiligen!" Mit Hochrufen auf den neuen Bischof fand
die offizielle Feier ihren Abschluß, worauf man in die Wirtschaften ging zu
einem fröhlichen Trunk, wofür die Kommissäre 20 fl. gespendet hatten.

Wilhelm Rink von Baldenstein (1608—1628)

Ende Mai 1608 nahm er die Huldigung in Delsberg und den deutschen
Ämtern vor. In Delsberg stellte er am 29. Mai die Vollmacht aus für seine
Deputierten, die die Huldigung in den sechs Dörfern des Unteramtes Birseck
vorzunehmen hatten: den Landhofmeister Hans Christoph Schenk von Castel,
den Kanzler Balthasar Silvius, den Obervogt der Herrschaft Birseck Gottt-
fried Christoph Peutinger von Marbach und den Amtsschreiber auf dem Schloß
Birseck, Paul Müller. Anderntags trafen sie in Schliengen ein, wo ihnen die
Gemeindevorsteher eine Beschwerdeschrift überreichten. Sie betraf den noch
immer nicht beigelegten alten Streit mit Neuenburg wegen Holz- und Weide-
rechte auf den Rheininseln; die Bezahlung des Weines, den ihre Soldaten,
als sie nach Pruntrut kommandiert wurden, unterwegs und „auf der Gemeind
Stuben" getrunken kätten, und die Herabsetzung des Preises für ein Fastnachtshuhn
. Schliengen allein beschwerte sich über die starke Zunahme von
Fremden, namentlich Markgräflern, die sich ohne die Zustimmung der Gemeinde
in ihrem Flecken niederlassen könnten. Aus der Rechnung des Landhofmeisters
vernimmt man nur, daß die Kommissäre in Istein Salmen verspeisten
, ein Trinkgeld gaben, den Schiffmann für die Fahrt über den Rhein
bezahlten und durch das Elsaß heimreisten. Der Birseckier Amtsschaffner
verbucht dagegen in seiner Rechnung für 1607/8:

„Item mehr, als man Ihr. fürstl. Gnaden gehuldigt zur Schliengen uss
Bevelch des Herrn Landhoffmeisters in die Kuchen und Stall zue Lotzen
geben ... 2 Pfund.

Item Urss Flicken Ampts Sachen halber mit Brieffen nacher Lauffen
geschifckht, ime geben 5 Schilling, und dann wegen der Huldigung nacher
I s t e i n und Schliengen ime hierfür bezahlt 13 Schilling 4 Pfennig,
macht zusammen 18 Schilling 4 Pfennig.

Item, als die Underthanen im niedern Ampt zue Schliengen gehuldigt, ist
damals in der Herberg zum Schlüssel in Zerung laut Zeedels B C aufgegangen
----18 Pfd. 9 Schill. 2 pf.

Item mehr ist in der Herberg zur Sonnen für des Herrn Cantzlers Pferdt
aufgangen---1 Pfd. 10 Sch.

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