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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1952-02/0036
Dieser war der letzte männliche Sproß der Maulburger Linie; er hatte
10 Töchter, aber keinen Sohn. Bis zum Tod seiner Witwe Maria Schantzlin
geb. Grether im Jadir 1711 war das Fischwasser als Erblehen in Händen der
Badwirte von Maulburg. Nun aber wurde vom Geheimen Ratskollegium und
von der Rentkammer in Karlsruhe entschieden, daß das Fischwasser den
männlichen Nachkommen zu überlassen sei. Hierüber schreibt Pfarrer Schmidt*)
ausführlich:

„Die zwei noch lebenden Brüder des 1747 verstorbenen Sebastian Schantzlin
, Georg Schantzlin in Holzen und Jakob Schantzlin in Steinen, suchten
um Belehnung nach. Ebenso bewarb sich Johann Konrad Marget, der die
zweite Tochter der verstorbenen W'itwe geheiratet und das Bad übernommen
hatte, um die Fisch ereiberechtigung mit der Begründung, daß diese
nach dem Lehenbrief mit dem Bad verbunden sein müsse. Letzteres
Gesuch unterstützte der Burgvogt von Wallbrunn, jedoch solle nach seinem
Antrag der Pachtzins nicht mehr 14 Gulden 24 Kreuzer, sondern 100
Reichstaler jährlich betragen.

Das Fischwasser muß außerordentlich wertvoll gewesen sein, besonders
durch die Salmen, die damals noch zum Laichen die Wiese heraufkamen. Auf
den Vorschlag des Burgvogts, dem Johann Konrad Marget das Fischwasser
zuzusprechen, gingen jedoch das Geheime Ratskoillegium und die Rentkammer
in Karlsruhe nicht ein, sondern verfügten, daß den drei Brüdern, bezw. deren
Erben das Fischwasser zu überlassen sei. Nach langen Verhandlungen kommen
diese überein, das Fischwasser unter den Erbberechtigten, bezw. deren Söhnen
zu versteigern.

Siegel des Badwirts Johann Conrad Marget.
Bittschrift vom 9. Juli 1771, Gen.Land. Arch.

Siegel des Johann Schantzlin,
Hirschenwirt in Steinen.
Erblehensvertrag vom 11. 11. 1813
GLA. Maulburg. Erblehen. Zugang 1927. Nr. 13.

*) Blätter aus der Markgrafschaft, 2. Heft, 1916.

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