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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1953-01/0017
mit dem kleinen fürstlichen Kanzleisiegel alle diejenigen Zimmer im fürstlichen
Schloß versiegelt, in denen der Verstorbene gewohnt hatte und worin
fürstliche Effekten gefunden wurden, die nicht in besonderen Inventarien
enthalten waren. Außerdem wurden versiegelt: die Schatulle, einige andere
kleine Kistlein, sowie die persönliche Garderobe des Verblichenen. Dies
geschah in Gegenwart des Markgrafen Karl August und der Geh. Räte
und Hofräte vonüxküll,vonSchilling,Cellarius und Wieland
. Die Geh. Räte Stadelmann und zur Glocken fehlten krankheitshalber
. Herr von Gemmingen befand sich wegen der „ öster-
reichischen Kommission" im Oberland, wurde aber sogleich benachrichtigt
, nach Karlsruhe zurückzukehren.

Die genannten Mitglieder des fürstl. Geh. Ratskollegiums traten
nun in der gewöhnlichen Beratungsstube zusammen. Beschlossen wurde,
zunächst der verwitweten Markgräfin Magdalena Wilhelmine und
dem Markgrafen Karl August gemeinsam zu kondolieren und sich die
Erlaubnis auszubitten, ihnen von allem dem Nachricht geben zu dürfen, was
bis zur Eröffnung des Testaments einstweilen zu verfügen unumgänglich
nötig sei. KarlAugust, der älteste Sohn Christophs, eines Bruders
von Karl Wilhelm, ließ nun die sämtlichen Räte der übrigen Kollegien
zu sich kommen, um von ihnen in Stellvertretung des noch nicht zehnjährigen
Landprinzen Karl Friedrich bis zu weiterer Verordnung „die
Handtreu" abzunehmen.

Am gleichen Tag noch wurde Stallmeister G e n e y n e nach Basel gesandt
und der zu Emmendingen bei dem Herrn von Gemmingen
sich aufhaltende Sekretär Klose angewiesen, sich ihm anzuschließen, um
das im dortigen Archiv verwahrte fürstliche Testament mit den
dazugehörigen Verfügungen abzuholen und schleunigst nach Karlsruhe
zu bringen.

Am 22. Mai erfolgte die feierliche Eröffnung des Testaments,
das am 6. Januar 1736 zu B a s e 1 errichtet worden war. Darin waren — wie
zu vermuten war — MagdaleneWilhelmine und KarlAugust,
also Witwe und Neffe des Verstorbenen, zu Obervormündern und
Landesadministratoren bestellt worden. Die Beamten und Untertanen
sollten vereidigt werden, sobald dies nach dem Todesfall geschehen
könne. Einer Verfügung des verstorbenen Landesherrn gemäß hatte das
Geh. Ratskollegium bis zu diesem Zeitpunkt die einstweilige Regierung geführt
.

Am 16. Mai erging an Archivar Drollinger in Basel der Befehl,
aus dem dortigen fürstlichen Archiv mit dem nächsten Boten die Akten
einzusenden, die über die dem verstorbenen Markgrafen im Jahre 1709 geleistete
Erbhuldigung, sowie über die bei der letzten Regentschaft erfolgte
Huldigung Aufschluß geben.

Die eingegangenen Akten wurden dann zunächst Markgraf Karl August
zugestellt, der sie durchzugehen verlangt hatte, dann an die Räte in
Umlauf gesetzt.

Nächst der würdigen Bestattung des Verstorbenen galt die Sorge der
Regierung der Inpflichtnahme der geistlichen und weltlichen Beamten, Bürger
und Hintersassen. In mehrfachen Sitzungen des Geh. Ratskollegiums
wurden diesbezügliche Beschlüsse gefaßt und Befehle zu ihrer Durchführung
an die verschiedenen Kollegien in der Residenz und die Behörden auf dem
Land erlassen. Diese hatten genaue Namensverzeichnisse ihrer Beamten
und der ihnen unterstehenden Untertanen vorzulegen und alles für
die ordnungsgemäße Durchführung der fürstlichen Befehle vorzubereiten.

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