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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1953-01/0025
Dann ging man zur Mittagstafel, wo es höchst vergnügt zuging.
Außer kurzen Besprechungen wegen der am nächsten Tag bevorstehenden
Erbhuldigung wurde am Sonntagnachmittag nichts weiter unternommen.

Bei der Landmiliz draußen auf „dem Grün" ging es lustig zu. Die
Mannen sprachen wacker dem Weine zu, und ein „Vivat" nach dem andern,
mit Gewehrschüssen begleitet, wurde auf den leutseligen Landesherrn ausgebracht
. Die Miliz wurde dann nach Hause beurlaubt mit dem Befehl, daß
des andern Tags ein jeder mit seiner Gemeinde, jedoch ohne Waffen, zur
Huldigung erscheinen solle.

Am Montag, den 11. August, wurden auf dem Rathaus in dei
kleinen Ratsstube vor der allgemeinen Huldigung die geistlichen und niederen
weltlichen Diener vereidigt und zwar die ersteren vom Oberamt und
Spezialat, die Förster vom Ober- und Forstamt, die übrigen vom Oberamt
allein. Die 22 erschienenen Pfarrer, mit welchen man den Anfang machte,
wurden nach dem Dienstalter verlesen. Nach einer kurzen Ansprache von
Landvogt vonGemmingen verlas Amtsaktuar Fischer die für Geistliche
vorgeschriebene Eidesformel, worauf sämtliche Anwesenden dem
Landvogt und dem Spezial Louis die Handtreue ablegten. Die von dem
ersteren vorgesprochenen Eidesworte sprachen alle mit aufgehobenen 3
Schwurfingern nach. Die Vereidigten wurden dann entlassen.

In gleicher Weise legten die 21 Schulmeister ihren Oberen die Handtreue
und den wirklichen Eid ab. Nach ihrem Weggang verabschiedete sich auch
Kirchenrat und Spezial Louis.

Landvogt von Gemmingen, der auch das Amt des Forstmeisters
innehatte, nahm anschließend die 6 Forstknechte seines Amtes in Eid und
Pflicht.

Hofküfer Joh. Peter S c h ö p f 1 e wurde einzeln vereidigt, während man
die Kasten-, Matten- und Rebknechte gemeinsam schwören ließ.

Diejenigen Hochberger Diener, die wegen Krankheit oder um anderer
Ursachen willen an diesem Tage nicht hatten erscheinen können, mußten
nachträglich ihre Huldigungspflicht erfüllen. Die geistlichen und weltlichen
Bedienten zu Sulzburg durften wegen der weiten Entfernung ihres
Wohnorts von der Amtsstadt Emmendingen in dem nähergelegenen
M ü 11 h e i m schwören. Hier hatte man von der Verpflichtung des katholischen
Pfarrers und Lehrers zu Ballrechten und Döttingen abgesehen
, da sie dem Bistum Konstanz unterstanden.

Die Beamten des Oberamts hatten die Ehre, vom Landesherrn im Land-
vogteihaus selbst vereidigt zu werden. Präsident von üxküll richtete an
sie eine kleine Ansprache, worauf Referendar B ü r c k 1 i n die verschiedenen
Eidesformeln vorlas. Nachdem Karl August die Handtreue von
ihnen entgegengenommen hatte, folgte das Schwören des eigentlichen
Diensteides. Einzeln ließ man schwören: Hof rat und Landschreiber Men-
z e r , Kirchenrat, Spezial und Stadtpfarrer Louis, Stadt- und Landphysikus
Dr. B r o d h a g , dem auch das Physikat der Herrschaft Badenweiler anvertraut
war. Gemeinsam sprachen die Eidesworte: Rechnungsrat und Forstverwalter
Männer, Burgvogt Beck, Einnehmer R a b u s , Stadtschreiber
G a u p p , Renovator und Landkommissarius D ö d e r 1 e , sämtliche zu
Emmendingen, und Verwalter Däumling zu Nimburg.

Seit dem frühen Morgen waren von allen Seiten auf dem angewiesenen
Sammelplatz bei Niederemmendingen die Bauernschaften eingetroffen
. Es fehlten nur die Untertanen von Sulzburg, Ballrechten
und Döttingen, die an der Badenweiler Huldigung am 15. August teilnehmen
durften. Das mit der Herrschaft Fürstenberg gemeinsam verwaltete

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