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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-01/0012
Herzogtum war in Grafschaften eingeteilt. Unsere Wiesentälerlandschaft zählte
zur Grafschaft des Breisgaus. Seine Grenzen waren im Süden und Westen der
Rhein, im Norden der Lauf der Bleich und die Wasserscheide des Elztales
bis zur Landwassereck, dann eine Linie von der Elzquelle über die Brend,
Kalte Herberg, Turner, Feldberg, Herzogenhorn, Blößling, Ibacher Kreuz,
Gr. Freiwald, Höhen östlich des Wehratales, bis gegen Laufenburg. Graf im
Breisgau waren die Herren von Zähringen, die sich seit etwa 1100 nach ihrer
Burg Zährinigen bei Freiburg nannten. Da sie vom Kaiser zu Rektoren von
Burgund ernannt worden waren, vollzog sich ein Großteil ihres Wirkens in
Burgund, wozu die Schweiz südlich des Rheins und westlich der Aare zählte,
bis in das Welschland. Das Grafenamt hat schon Berthold I. der markgräflicben
Linie übertragen, bei der es blieb. Die Grafen waren anfänglich kaiserliche
Beamte, eine Art Landrat und Amtsrichter zugleich, auch Finanizchef und
Bezirkskommandeur. Nach 1100 wurden diese Ämter erblich, fielen aber
beim Aussterben des Mannesstammes an das Reich zurück. Die Abhängigkeit
vom Kaiser und König ward immer geringer, bis sich aus den Herzogen und
Grafen und Markgrafen Landesherren entwickelt hatten mit Teilen der königlichen
Macht. Auch wurden von 1100 an neue Grafenbezirke aus den geteilten
alten Gauen gebildet und nach den Burgen ihrer Besitzer benannt, z. B. Grafschaft
Hauenstein, zu der das hintere Wiesental von etwa 1340 an gerechnet
wurde. Vielfach wurden Klöster von der Gewalt des Grafen befreit für sich
und das ganze Klostergebiet. Solche Gunst hatte auch das Kloster St. Blasien
erfahren. Es lag im Albgau und stand unmittelbar unter dem Schutz des
Reiches und hatte eigenen Zwing und Bann. Zum Aussprechen und Vollzug
von Todesurteilen, zum Schutz des Klosters und seiner Untertanen, seiner
Rechte und Grenzen in Krieg- und Friedenszeiten suchte das Kloster einen
weltlichen Herrn als Schirmvogt (advocatus), auch Kastenvogt genannt.
Dieser Vogt bezog vom Kloster und seinen Untertanen eine festgelegte Gebühr
. Manches Kloster hatte unter seinem Schirmvogt viel zu leiden. Auch
St. Blasien ereilte dieses Mißgeschick. Im Jahre 1025 stellte es sich unter den
Schutz des Bischofs von Basel, das seit etwa 1000 zum Reiche gewonnen war
und vom Kaiser sehr begünstigt wurde. Mit der Ausübung der schutzvogt-
lichen Aufgaben war um 1120 Adelgoz von Wehr betraut. Dieser mißbrauchte
seine Stellung und schädigte das Kloster. Deshalb suchte St. Blasien von der
Schutzvogtei Basels frei zu werden. 1120 kam es zu einer friedlichen Ubereinkunft
, wobei der Basler Bischof sich verpflichtete, daß „ein vom Bischof
dem Kloster gesetzter Vogt, der ein Laie ist, wenn er die Besitzungen oder
Leute des Klosters bedrückt, von selbem Bischof abgesetzt und ein anderer
Vogt gegeben werde". Kaiser Heinrich V. sprach 112 5 St. Blasien von der
Advokatur des Basler Bischofs frei; Basel vermeinte, daß St. Blasien nur von
der schädigenden Amtswaltung des Adelgoz von Wehr frei geworden sei.
Der Basler Untervogt unternahm darauf einen kriegerischen Zug gegen
St. Blasien. Vor Kaiser Konrad III. wurde zu Straßburg 1141 der Streit beigelegt
, wobei der neue Klostervogt, Herzog Konrad v. Zähringen, zugegen
war. St. Blasien trat an den Bischof Ortlieb von Basel zur Entschädigung
die Höfe Sierenz, Laufen, Ottingen und Filnacker ab. Unter den Zähringern,
die St. Blasien schon 1125 als Schutzvögte gewählt hatte, war St. Blasien
und unsere Heimat, die ia damals zum großen Teile St. Blasisches Gebiet war,
gut geschützt. Mit Berthold V., der im Freiburger Münster begraben liegt,
starb das Zähringische Herzogshaus aus. St. Blasien mußte nun einen neuen
Schirmer suchen. Das Kloster war vorsichtig und wählte für sein Gebiet im
Wiesental, das sind die beiden Vogteien Schönau und Todtnau, den einfluß-

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