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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-01/0031
oder gedrücket werden." Da es herkömmlich war, daß die Lehrer zu gewissen
Jahreszeiten „kleine Verehrungen" (wie sich die Statuten vorsichtig ausdrücken
) von ihren Schülern erhielten — sei es Holz oder Speck und Wein —
„so mögen diese in Betrachtung ihrer schweren und verdrießlichen Arbeit
wohl auch bleiben, doch solle deren Menge nach dem alten Herkommen gehalten
und solches nicht höher getrieben noch weniger sein, und wann ein
oder der ander Schüler sich damit ihrer Meinung nach nicht reichlich genug
einstellete, so solle derselbe deshalb nicht angefeindet werden." Serenissimus
erklärte sich außerdem damit einverstanden, den Witwen der Lehrer — wie
auch denen der Geistlichen — ein Vierteljahr lang nach dem Tode ihres Mannes
das Gehalt des Verstorbenen als Witwengeld weiterzubezahlen. Dies ging aber
auf Kosten des Nachfolgers im Amte, der dafür das erste Vierteljahr ohne
Vergütung unterrichten mußte und belehrt wird, daß er sich darüber nicht zu
beschweren habe, „weilen denen Seinigen allenfalls das gleiche wieder zukommt
."

Der Unterricht im Pädagogium zu Lörrach wurde morgens von 8 bis
10 Uhr und nachmittags von 1 bis 3, resp. von 12 bis 3 Uhr abgehalten. In
die unterste Klasse wurden nur solche Schüler aufgenommen, die zuvor in der
sogenannten „Teutschen Schule", d. h. der Volksschule, lesen und schreiben
gelernt hatten. Vom Rechnen heißt es in den Statuten nur, es könne „zur
gelegenen Zeit mitgenommen werden." Alle Schulordnungen, die während des
17. Jahrhunderts erlassen wurden, forderten nämlich als Fächer für den beginnenden
Volksschulunterricht Religion, Lesen, Schreiben und Gesang, nicht
alle Rechnen. Daß die Kinder rechnen lernten, hielt man vielfach für überflüssig
. Der Lehrplan der dritten, d. h. untersten Klasise, verlangt Übungen
im Singen und Schreiben, Behandlung der Deklination, Konjugation und Wort-
kunide, sowie Unterricht im Katechismus. „In der zweiten Klass seinidt folgende
Lectiones zu traktieren und ohne Vorwissen des Consistorii nicht zu ändern
: Grammatik, Cornelius Nepos, Fabulae Phaedri, Novum Testamentum
Graecum etc. . ." In der ersten, d. h. obersten Klasse wurde neben vermehrtem
Religionsunterricht das griechische neue Testament weiter behandelt, es
wurden Vergil, die Apologien des Justin, Reden Ciceros und ausgewählte Dichtungen
sowie politische Texte gelesen. An diesen vorgeschriebenen Lehrstoff
hatten sich die Dozenten streng zu halten. Daher die Mahn>ung: „Bei diesen
Lectionibus soll es sein Verbleiben haben und sich niemand unterstehen, bei
Straf von 10 Talern, ohne unseres Consistorii Vorwissien etwas auszulassen, zu
ändern oder neuerdings einzuführen!" Der Präzeptoratsdiakon und der Prä-
zeptoratsvikar hatten dazu noch mittags von 12 bis 1 Uhr abwechslungsweise
Musikunterricht zu erteilen und jeden Samstagnachmittag ein Collegium
musicum zu halten mit Probe für die musikalischen Darbietungen im Gottesdienst
der Sonn- und Feiertage. Vom Jahr 1767 an wurde dann, wie später zu
erwähnen sein wird, auch noch französischer Unterricht am Pädagogium erteilt.

In den allgemeinen Anweisungen zur Lehrmethode fällt uns die modernere
Betonung des verstandesmäßigen Lernens auf, im Gegensatz zum reinen Auswendiglernen
, wie es an den mittelalterlichen Schulen betrieben wurde. Auch
dieser Wandel in der Methode geht wohl aus dem neuzeitlichen Geist hervor,
wie er an den thüringisch-sächsischen Schulen gepflegt wurde und wie er in
der Pädagogik eines Christian Weise, der in Weißenfells und Zittau wirkte,
und August Hermann Franckes in Halle seinen Ausdruck findet. So wenden
sich auch die Statuten des Lörracher Pädagogiums gegen totes Gedächtnislernen
und verlangen ein lebendiges Verständnis des Stoffes: „Die Docentes unseres
Pädagogii haben sonderlich darauf zu sehen, wie sie in allen lectionibus sacris

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