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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1954-01/0035
Prüfungen werden die Versetzungen in eine höhere Klasse vorgenommen,
nachdem die Leistungen aller Schüler „bei einem Conventu scholastico",
d. h. auf der Gesamtkonferenz beurteik worden sind. Der Prorektor teilt den
Schülern ihre Versetzungen mit „und heisset einen jeden an seinen neuen
locum gehen."

Der letzte Abschnitt der Schulstatuten von 1719 handelt von den Ferien.
Das ganze Mißfallen Serenissimi gegenüber dieser von Schülern wie Lehrern
gleich freudig begrüßten Einrichtung zur körperlichen wie geistigen Entspannung
nach strenger Arbeit pflichterfüllter Wochen äußert sich gleich im ersten
Satz: „Alldieweilen die Ferien zu nichts anders als dem schädlichen Müßiggang
Anlaß geben, sollen selbige möglichst vermieden werden!" Die mit dem Erlaß
der neuen Statuten verbundene Absicht, den ganzen Schulbetrieb zu reformieren
und straffer zu gestalten, zeigt sich in den nun folgenden Bestimmungen
zur Einschränkung der schulfreien Zeit. So sollen die Fastnachtsferien, „die
vormals auf etliche Tage lang erlaubt gewesen", wegfallen, desgleichen die
Ferien „zum Maienholen", an denen, wie es heißt, „gemeiniglich nur grobe
und gefährliche Exzesse vorgehen," ferner die Kirchweihferien, die Ferien an
Martini im November und die freien Nachmittage an den Festen der Apostel
und an anderen Feiertagen. Bewilligt werden dagegen 14 Tage Herbstferien
und je zwei freie Tage, wenn der Frühjahrs- und der Herbstmarkt abgehalten
werden. Während der Hundstagshitze soll der Montagnachmittag unterrichtsfrei
sein, „jedoch länger nicht als 4 Wochen"; das ganze Jahr über soll am
Donnerstag und Samstag nach dem Musikunterricht keine Schule mehr sein.
Die bisherigen Weihnachts-, Oster- und Pfingstferien werden abgeschafft, dagegen
soll mit den Schülern in der sog. Kar- oder Marterwoche die Leidensgeschichte
behandelt werden, und in der Weihnachts-, Oster- und Pfingstwoche
soll das heilige Geschehen entsprechend dem Fassungsvermögen der einzelnen
Altersstufen den Schülern in Erbauungsstunden mit Rezitation der entsprechenden
Bibelstellen erklärt und nahegebracht werden.

Durch die besprochenen Statuten von 1719 hatte nun also das aus der
früheren Kapitelschule zu Rötteln hervorgegangene Lörracher Pädagogium,
das seit 1697 in der Herrenstraße 10 untergebracht war, eine neue, straffere
Ordnung erhalten. Das Ansehen der Schule festigte sich wieder, wenngleich
ihre Aufgabe nur darin bestand, Schüler im Alter von 10 bis 16 Jahren zum
Übergang auf das Gymnasium in Durlach, resp. Karlsruhe vorzubereiten. Die
Schule sollte eben nur ein Pädagogium bleiben, und so wurde z. B. einem
Prorektor ausdrücklich untersagt, sich Gymnasiumsdirektor zu nennen. Sehr
wechselnd war allerdings die Schülerzahl, die zeitenweise so gering war, daß der
Prorektor sogar aufgefordert wurde, in die nahe Schweiz zu reisen, um dort
weitere Schüler zu gewinnen. Die ständigen Kriegswirren waren für den Schulbesuch
sehr hinderlich; so zählte das Pädagogium im Jahr 1737 noch ganze
9 Schüler und war am Eingehen. Nach diesem Tiefstand blühte die Schule aber
doch bald wieder auf, so daß im Jahr 1759, als das alte Kapitelhaus sich als
zu klein erwies, das Gebäude der Tabakmanufaktur erworben und bis 1761
zum Schulhaus ausgebaut wurde. Im unteren Stock wurden vier Lehrerwohnungen
eingerichtet, im zweiten Stock vier Klassenzimmer und ein sog.
Auditorium, die Aula. In dieser ehemaligen Tabakfabrik befindet sich heute
das Hebelgymnasium, das aus dem früheren Pädagogium hervorging, immer
noch! In diesem Hause lehrte seit dem 17. Mai 1783 der 23jährige Präzeptorats-
vikar Johann Peter Hebel. Der Dichter bewohnte wahrscheinlich im zweiten
Stock das Zimmer am südlichen Ende des Flurs. Er wurde der Lehrer der
zweiten Klasse und gab außer Religion 12 Wochenstunden Latein, 2 Stunden

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