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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1955-01/0005
Schwärmen kräftiges Bergvolk beiderlei Geschlechts, teils in Familien, teils als
Einzelpersonen, in das menschenarme Land ein. „An(no) 1651: Diewilln nun
der Frieden im Reich stabiliert und kein Sorg die Soldaten halb mehr wäre:
So hat ein unsäglich Volck von Mann/Weib und Kindern auss der Eidgnoß-
schaft sich im Elsass/Schwaben haushäblich gesetzt / umb jhre Nahrung besser
als daheimb zu suchen." (Haffner II, S. 304. Klein-Solothurner Schauplatz. Geschrieben
um 1665/66.) Sie fanden Arbeit in Hülle und Fülle.

Außer diesem rein wirtschaftlichen Grunde unterstützten auch drei andere
Vorgänge die Einwanderung ins Markgräflerland. Das waren

1. ein fehlgeschlagener Bauernaufstand in den Herrschaften Bern,
Luzern, Solothurn und Basel, der im Jahre 1653 ausbrach,

2. eine heftige Verfolgung der Wiedertäufer im Staate Bern,

3. die Fahnenflucht von Angehörigen der Schweizer
Regimenter, die längs des Hochrheins und im südlichen Schwarzwald
in kaiserlichem Solde standen.

In Kürze möchte ich auf diese drei Erscheinungen eingehen:

1. Der Bauernaufstand des, Jahres 1653 hatte als Hauptursache
die wirtschaftliche Krisis nach dem Dreißigjährigen Kriege; begleitet aber wurde
diese Erschütterung des wirtschaftlichen Lebens von einem politischen Mißstand:
der Nichtachtung der alten Volksrechte.5) An den wohlhabenden deutschen
Flüchtlingen und an den zahlreichen Lieferungen, die hauptsächlich von Italien
her über die Schweiz nach dem kämpfenden Deutschland gegangen waren,
war redlich verdient worden. Die Preise waren allgemein gestiegen. Nun aber
war die Geldquelle versiegt. Gleichzeitig war eine Herabsetzung des Kurswertes
verschlechterter Münzen eingetreten, so der Berner, Luzerner, Solothurner
und Freiburger Batzen, die die Obrigkeit während weniger Tage zum vollen
Wert in Zahlung nahm, nachher aber nur noch mit einem Bruchteil des Nennwertes
einlöste. Anfänglich war es noch gelungen, die Erregung zu dämpfen,
aber um die Wende 1652/53 geriet das luzernische Entlebuch, das über seine
besonders weitgehenden Rechte eifersüchtig wachte, in offene Empörung gegen
seine Obrigkeit, die sich dem Volke zunächst in den Landvögten verkörperte.
Die Luzerner Untertanen verlangten aber nicht nur mehr die Sicherung des
Rechtsherkommens, sondern sie verlangten eigene Gewalt und waren gewillt,
dem Bund der Herren einen Bund des Volkes entgegenzusetzen. Die Wellen
schlugen auch herein ins bernische Emmental. Dort war es beispielsweise der
Landvogt Samuel Tribolet auf Trachselwald, der sich durch seine Willkür in der
Verhängung von Bußen den bittersten Haß seiner Anbefohlenen zugezogen
hatte. Im 15. und 16. Jahrhundert war es in Bern üblich gewesen, die Meinung
der Untertanen in entscheidenden Staatshandlungen zu hören. Nun war aber
diese Uebung dahingeschwunden. Der Geist des Absolutismus hatte von Westen
her die Grenzen der Eidgenossenschaft endgültig überschritten und die Obrigkeiten
der Herrschaften für sich gewonnen. Er äußerte sich nun in der Mißachtung
der alten Sonderrechte der Untertanen; er strebte deren Rechtsgleichheit
und Rechtseinheit an aus Gründen einer zentralistischen Staatsverwaltung.
Von Ende Februar 1653 an war das Zusammengehen der Bauern im Luzerner

5) Taschenbuch der Hist. Ges. d. Kantons Aargau 1902, S. 36.

Hans Bögli: „Der bernische Bauernkrieg in den Jahren 1641 und 1653. Bern 1888.

Fritz Bürki: „Berns Wirtschaftslage im 30jähr. Krieg" im Archiv des Historischen
Vereins des Kantons Bern, 34. Bd. 1937. S. 184 ff.

Jakob Peter, Zürichs Anteil am Bauernkrieg 1653 im Jahrbuch f. Schweizerische
Geschichte, Bde. 33/1908 und 34/1909.

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