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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1955-01/0044
schein notwendig wurde, um über den alten Zustand Klarheit zu bekommen.
Bei einigen Pflichtigen war gar nicht mehr bekannt, auf welchen Stücken der
Bodenzins haftete. Es wurden von diesen nun entsprechende Güter als Ersatz
gegeben. Die Besitzer des Lochmatt-Brachfeldes waren jetzt Hanns Mutterer,
Fritz Andres und Hanns Georg Eichin. Diese wandten aber ein, daß 1774
eine größere Anzahl von Censiten daran teilhatten, sie könnten allein den
Zins mit 7 Viertel Hafer nicht übernehmen. Den Eichinschen Erben wurden
die Güter vermessen und die 4 Viertel 2 Becher Hafer, die darauf seit 1725
lagen, wieder in Giebigkeit genommen. Aber die Schwander konnten sich nicht
einigen. Schließlich sandten sie eine Abordnung von zwei ihrer Genossen
zu den Amtsstellen, um dort die Bitte vorzutragen, daß sie das ganze Gefäll
von 2 Maltern Hafer gerne auskaufen wollten, um weiteren Steitigkeiten in
der Zukunft vorzubeugen. Denn man könne keinen sicheren Grund und
Boden vorfinden, von dem der sogenannte Hügli Börti nach dem Lehenbrief
von 1423 den Zins entrichtet habe. Auch hier zeigt sich der Gang der Güterzersplitterung
, der seit dem 15. Jahrhundert das Kennzeichen des deutschen
Südwestens war.

Der Lehenhof begrüßt diesen Antrag. Auch Roggenbach ist dazu bereit
um ein Kapital, das das Dreifache des jährlichen Zinsertrages ausmacht. 1785
kommt es zum Vergleich. Die Schwander zahlen 200 fl an die markgräfliche
Regierung — denn der Markgraf ist immer noch der Lehensherr — und die
markgräfliche Burgvogtei Rötteln in Lörrach liefert an die roggenbachische
Schaffnei Schopfheim jährlich 2 Malter Hafer. Damit verschwindet
der Name des freiherrlichen Geschlechts vom Schwander
Grund und Boden.

V.

Tegernau. Die Lehengüter von Tegernau waren in der Renovation
von 1783. nicht aufgeführt. Die Roggenbach behaupten, daß ihnen von diesen
Gütern nichts mehr zukomme, aber doch seien sie im Jahr 1670 durch den
Oberamtmann Pauli bereinigt worden auf einen Zins von 4 Pfund 5 Schilling
6 Pfennig.

Der Geheime Rat verlangt, daß diese Sache untersucht werde. Wenn sich
die Behauptung als richtig erweise, müsse die Verzinsung wieder in Gang
gebracht werden. Denn auch die Roggenbach besitzen ihre Lehenbriefe, die
genau anführen, was Lehen sei.9) Mit dem Anfang des neuen Jahrhunderts begannen
die Ablösungen der Bodenzinsverpflichtungen.

1807 gab der Geheimrat und Landvogt zu Mahlberg, Freiherr Adam Franz
von Roggenbach seine Zehntrechte in Gelterkinden in Baselland, die seit Jahrhunderten
in Roggenbach-Nießung standen, um den 20fachen Wert mit
1869 frcs 5 Batzen 5 Rappen Schweizer Währung an die Zehntverwaltung
des Kantons Basel auf. Unter der Wirkung der napoleonischen Einflüsse im
Rechtswesen werden die ehemaligen Lehenstücke daselbst mit der Abgabe
von 9 Malter Dinkel, 4 Malter Hafer und einem Saum Wein im Jahre 1815
von der Burgvogtei Rötteln übernommen und von dieser an die Berechtigten
ausgegeben.

°) Eine Notiz auf der Rückwand des großen Gemäldes der Anbetung der heiligen
Dreikönige im Rathaussaal zu Schopfheim besagt, daß hinter dieser Rückwand aus
Holz die Lehenbriefe der Roggenbach in Kriegszeiten verwahrt gewesen und das Gemälde
unter Heu und Stroh auf dem Heuboden der Scheune verborgen worden sei. Vgl. auch
Max Freiherrr v. Roggenbach, Chronik der Freiherrlichen Familie von Roggenbach,
Freiburg i. Br. 1888. S. 65.

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