http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1955-01/0045
Das badische Gesetz zur Zehntablösung von 1831 und 1833 bricht endgültig
in die alten Formen ein und löst sie durch Kapitalisierung der Bindungen ab.
1831 wird die zum Lehen gehörige jährliche Steuer von 3 fl in Wiechs
in ein Rentenkapital von 60 fl umgewandelt und mittels Abzugs von 5 °/o
ins Eigentum überführt.
1854 wird das Hauptzehentrecht für die Zehnten in Hugstetten nach
dem Vertrag vom 28. Februar 1848 gegen ein Kapital von 4003 fl 40 xr abgelöst
, wodurch Zehnttrunk umd die Baulast an Kirche und Pfarrhaus in der
Höhe von 1440 fl abgehen, so daß ein Rest von 2562 fl 55 xr verbleibt.
In Wasenweiler sind nach dem Berain von 1833 noch fällig: 15 Saum
12 Viertel 3 Maas 2% Glas Wein, 8 xr in Geld und 214 Kapaunen. Schwieriger
ist die Ablösung in Schopfheim, da die Güter und Gefälle seit
der Belehnung im Jahre 1423 im einzelnen nicht mehr aufgezählt wurden
„und sich inzwischen an deren Bestand viele Veränderungen ergeben haben".
Trotz der Nachprüfung durch den großherzoglichen Lehenhof konnte bis 1854
nicht alles ermittelt werden. Nicht einmal die Gebäude in Schopfheim sind
unbestritten. Behauptung steht gegen Behauptung. Der Lehenhof will sie als
Lehengut ansehen, die R. widersprechen. Aucrl die Leheneigenschaft der Waldungen
in den beiden Nürren, auf dem hinteren Entegast, unter dem Zelglin,
in der Langenauer Vorderen und Hinteren Halde wird von den Roggenbach
nicht anerkannt.
Das Fischrecht in der Wiese zwischen Fahrnau und Hausen wird
aufgehoben und die Entschädigung durch Vereinbarung zwischen den Freiherren
und den betreffenden Gemeinden festgesetzt.
Die Bezüge der Vasallen für zurückgegebene Lehenstücke sind mancherlei
Art. Es handelt sich in Zäsingen um das Jagdrecht statt des Zehen<t-
bezugs; statt der leibeigenen Leute und der Zinsen vom Rott ler Waild
und vom Ochsenhaus; statt des Abkaufspreises der Gült zu Schwand, die
1785 dem Lehenfiskus abgeliefert wurde; statt der Entschädigung für die aufgehobenen
Abgaben zu Fahrnau mit 272 fl, zu Wiechs mit 303 fl, zu
Rai tb ach mit 83 fl; um die Ablösungskapitahen für die Grundzinse in
Grenzach mit 134 fl. Die Ansprüche in Langenau, Enkenstein,
Eichholz, Gresgen, Holl, Hohenegg, Langensee, Wies,
Fischenberg, Kühlenbroonn, Fahrnau und Haagen mit
zusammen 1323 fl, Wintersweiler gar mit 759 fl, müssen auf gesetzlichem
Wege abgelöst werden, was den Gemeinden zwar eine schwere Last
auferlegt, ihnen aber die Freiheit von Grund und Boden bringt.
Veranschlagt sind die Gefälle in den Gemarkungen von
Gelterkinden/Baselland mit 1285 fl
Grenzach 4045 fl
Oedingen 1140 fl
Wintersweiler 6060 fl
Schopfheim 2952 fl
Wiechs 3067 fl
Enkenstein 1729 fl
Langensee 320 fl
zusammen 23 477 fl 38 xr
Davon gehen ab durch Ablösung
der Zehntlast von Lehengütern
2 Vierteln im Sengelgarten 761 fl 14 xr
Bleiben noch zu ersetzen 22 716 fl 24 xr
43
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1955-01/0045