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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-01/0008
III

Das Frauenkloster St. Clara.

St. Clara liegt in Kleinbasel und gehört zur Diözese Konstanz, untersteht
also nicht dem Bischof von Basel. Die rechtsufrige Stadt war aus 2 Siedelungen
mit den Namen Ober — und Niederbasel hervorgegangen; ihre Pfarrkirche
war St. Theodor in Oberbasel, St. Joder genannt.1) In der Nähe befand sich
das Tor „ze sant Joderen", dem auf der unteren Seite erst das Isteiner Tor,
dann nach der Errichtung des Baselamts des Klosters St. Blasien das Bläsitor
entsprach. Seit 1255 bestand dort die Kirche St. Nikolaus. Auf bischöflichem
Boden war „die mindere Stadt", Klein-Basel, entstanden. 3 Längsgassen, dem
Rheinlauf parallel, durchliefen die Stadt; an der Rebgasse, da, wo die Gasse
von der Brücke her sie durchschnitt, die heute als der stattlichste Gassenzug
der mittelalterlichen Neu-Stadt erscheint, lag ursprünglich vor der Stadtmauer
das Kloster der Sackbrüder. Erst 1279, als die Ciarissen die geistliche Niederlassung
zugesprochen erhielten, wurde die Stadtmauer hinter dem St. Clarakloster
errichtet; jedenfalls bestand sie bereits im Jahr 1287 hinter dem Frauenkloster
.

In der kleinen Stadt fehlt der Adel. Auch Unfreie können hier wohnen;
sie brauchen kein freies Eigen wie in Großbasel. Es genügt ein Zinslehen. Die
Stadtregierung wird durch den Schultheißen und den Rat ausgeübt; in der
großen Stadt steht der Bürgermeister mit dem Rat an der Spitze. Der minderen
Stadt liegt das Kolmarer Stadtrecht zugrunde; es sichert ihr auch den Wochenmarkt
. Obwohl der Bischof Stadtherr ist, gehört Kleinbasel in den Gerichtsbezirk
des Breisgaus, und viel Volk aus dem Breisgau bildet den Stamm der
Bevölkerung.2)

Das Frauenkloster erfreut sich der besonderen Huld des Markgrafen Rudolf
III. von Hachberg-Sausenberg und seiner Gemahlin Anna, Gräfin von
Freiburg. Im Jahre 1407 nehmen 4 Töchter dieser Ehe den Schleier der Claris-
sinnen in Basel, nämlich Agnes, Katharina, Anna und Margaretha. Sie schenken
dem geistlichen Hause 100 Gulden, 1 Fuder Weingeld und der Sakristei 1 fl
und einen Psalter. Das Fuder Weingeld macht 5 V> Saum aus und fällt von
O e 11 i n g e n durch Clewi Christan als Träger des Zinses; 4 Saum fallen zu
Tüllingen an Bannwein.3)

1404 erfahren wir, daß Reben „in der Wagenkeri" vom Markgrafen für
seine Töchter gegeben werden und daß diese Schenkung in seinem Haus in der
Spiegelgasse zu Basel ausgefertigt wurde. Außerdem stiftet er den Nonnen zum
Zweck der Begehung der Jahrzeit für seine Vordem und Nachkommen „daß
man auch jerlich mit gesungnen vigilien vnd seelmessen begon sol" 9 Saum
Bannwein. Dazu geben der Vogt und Rat zu Weil 3K Saum Bannwein
von den Reben in der Wagenkeri; hier gehören dem Markgrafen von jedem
Mannwerk 8 Maß Bannwein, und 3 lA Saum den Frauen zu St. Clara wegen
der Jahrzeit für die Herrschaft. Im Bann Weil fällt ebenfalls Bannwein von
Reben „am spitzen Birnbaum", von solchen am „Ketzenler Pfad" hinauf bis
zum Gut der Frauen von Säckingen. Als Gottesgabe und zum ewigen Gedächtnis
seiner Vordem und Nachkommen werden auch die Wingerte geschenkt,
die die 4 Töchter ihr Leben lang nützen werden.

*) C. A. Müller, Die Stadtbefestigung von Basel. 133. Neujahrsblatt, hersgg. von
der Gesellsch. z. Befördg. d. Guten u. Gemeinnützigen. 1955.

2) Rudolf Wackernagel, Geschidite der Stadt Basel. I. Bd. S. 188.

3) Alles Folgende im StA. Basel, Klosterarchiv. St. Clara. S 56. Oedingen. 1404-1520.

6


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