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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-01/0020
In einem undatierten Brief, welcher wahrscheinlich im Jahre 1359 von
Bischof Johann an die Stadt Straßburg gerichtet worden war, wird auch
Mathias von Neuenburg erwähnt. Uber die Stadt Straßburg war wegen einiger
gegen die Kleriker gerichteter Bestimmungen die Exkommunikation verhängt
worden. Der Bischof bildete zu der entscheidenden Verhandlung eine Kommission
von Geistlichen und bedeutenden Rechtsgelehrten, unter denen auch
magister Mathyas de Nuwenburg war. In dem gleichen Schriftstück wird er
nochmals als juris peritus angeführt. Die Verhandlungen waren erfolgreich,
die Stadt hob sämtliche gegen die Geistlichkeit gerichteten Statuten auf.

Im Pfarrarchiv Neuenburg befand sich eine Urkunde vom 25. August 13644)
In ihr klagt Mathias von Neuenburg bei Bischof Heinrich III. von Konstanz
gegen den Pfarrektor zu Neuenburg. Mathias stand als dem Patronatsherrn die
Vergebung der St. Johannisaltarpfründe in der Pfarrkirche zu Neuenburg zu.
Er hatte für diese Pfründe den im besten Rufe stehenden Benediktinermönch
Petrus von Seefelden bestimmt, dem nur noch die Priesterweihe fehlte. Der
Pfarrektor von Neuenburg versuchte mit allen Mitteln, diese Besetzung zu
hintertreiben. Mathias von Neuenburg bat den Bischof, den Priester Johannes
von Benfeld solange als Verweser der Pfründe einzusetzen, bis der rechtmäßige
Inhaber, Peter von Seefelden, sie antreten könne.

Mathias mußte zu dieser Zeit bereits im Ruhestand gelebt haben, denn er
bezeichnet sich nun als Bürger von Straßburg.

Zwei Söhne des Mathias sind uns durch Urkunden bezeugt.

„1351 X. 15. (Clemens papa VI) dilecto filio Mathie, nato dilecti Mathie
de Nuiwenburg, canonico ecclesie Hasalacensis Argentinensis diocesis salutem".
Er besaß also seit dem 15. Oktober 1351 ein Kanonikat und die Anwartschaft
auf eine Pfründe zu Haslach im Kinzigtal.

Zwischen 1364 und 1370 muß Mathias von Neuenburg verstorben sein.
Denn die nächste Urkunde vom Jahre 1370 führt ihn als nicht mehr unter
den Lebenden weilend auf. Es handelt sich in dieser Urkunde um die Verbannung
seines zweiten Sohnes, Heinzmann, von Straßburg. Der Vorgang
war folgender:

Bischof Berthold von Bucheck war in verwandtschaftlichen Beziehungen
zu den Häusern Siegenau und Kvburg gestanden. Seine Nichte Anastasia
(Susanna) von Siegenau war mit dem Freunde des Mathias von Neuenburg,
Eberhard von Kyburg, verheiratet. Sein Neffe Ulrich von Siegenau war durch
ihn Dompropst von Straßburg geworden gegen den heftigen Widerstand
seines Kapitels. Auch mehrere Söhne Eberhards waren durch seine Hilfe zu
einflußreichen Stellungen in Straßburg gelangt. Unter diesen war der
bekannteste der Dompropst Johann von Kyburg. Mit einigen Anhängern
unternahm er 1370 einen Überfall auf den Domdekan Johann von Ochsenstein,
entführte ihn und hielt ihn auf der Feste Windeck gefangen. Dies Verbrechen
fand seine Sühne in der Verbannung aller an dem Überfall Beteiligten. Unter
ihnen finden wir auch Heinzmann, den Sohn des Mathias von Neuenburg.
In dem Verbannungsdekret heißt es:

„Zu dem ersten ist beredt, das der vorgen. herr Reinhart von Windecke,
und jungherr Berthold von Kyburg, Eberhart Zulle von Sickingen, Heinzmann
von Nuwenburg, meister Mathis sun, Wüste, Hennel Streuff, Hugelin
von Lörrach, Andreas Rütter, Putlinger, Pau]s von Steinenbum und Zengk
von Tettlingen, di bi der getät und geschieht sint geweset, da der erwirdig
Herre, Herr Johans von Ochsenstein, dechan des obersten Stifts zu Straßburg,

) Archivalien des kath. Pfarrarchivs Nbg.: 14 verloren durch Kriegseinwirkung.

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