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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-01/0023
Huldigung, Pflicht und Eid, mit Jurisdiktion, Grund und Boden, Contribution,
Schätzung, lustration armorum oder Musterung und Gehorsami der Vffpoten
je und allweg wie noch eigentümlich St. Blasien gehören." Mit Unterstützung
des Waldvogts suchte die Talvogtei Todtnau diese Todtnauberger Sonderstellung
zu durchbrechen.

Ried im kleinen Wiesental gehörte „von alters har"4) St. Blasien. Die
Vogtei aber hatte das Kloster Herrn Ulrich von Guttenberg um
25 Mark Silber verkauft, der sie ohne Mitteilung an St. Blasien dem K o n r a d
von Rötteln weitergab; dessen 3 Söhne überließen die Vogtei wieder
St. Blasien. Ein Dietrich von Rötteln belästigte weiterhin die Leute von
Ried und damit das Kloster. Der Erbe Röttelns, der Markgraf von Hachberg-
Sausenberg, vertrug sich 14805) mit St. Blasien, dem Grundherrschaft und
Vogtei fortan verblieben. Die hohe Gerichtsbarkeit behielt der Markgraf. Nach
der Reformation wurde unter Markgraf Karl II. von Baden-Durlach das Verhältnis
gespannt. Die Rieder kamen aber immer noch zum Dinggericht, nur
in Musterungs- und Aufgebotsfragen griff der Markgraf in die Rechte St. Blasiens
ein. Im Jahre 1718 wurden dem Kloster alle Rechte bis auf die religiösen
Angelegenheiten zurückerstattet, 1741 aber vom Markgrafen durch Ge 1 d -
entschädigung voll an sich gebracht. Diese 3 Gemeinden Fröhnd,
Todtnauberg und Ried waren dinghörig. Bewohner anderer Orte wie
Gresgen, Schwand, Marnbach usw. nur, wenn sie dingpflichtige
Liegenschaften nutzten. Marnbach bewirtschaftete die naheliegende Pfaffenmatte
, die zu Niederhepschingen gehörte.

Dingstätte

Das Dinggericht6) wurde auf dem Dinghof zu Ittenschwand
gehalten. Auf dem Boden dieses Hofes stand eine dem Schutzheiligen des
Klosters, dem hl. Märtyrerbischof Blasius, geweihte Kapelle. Die jetzige ist
eine Schöpfung des 18. Jahrhunderts.

Auf diesem Dinghof wurde das Dinggericht vorgenommen. Nach der Weisung
des Dingrodels fand es anfänglich jedes Jahr zweimal, im 16. Jahrhundert
einmal jährlich und späterhin nur alle zwei Jahre statt. Wie das Vogteigericht
von Schönau wird auch das Ittenschwander Dinggericht unter freiem Himmel
abgehalten worden sein und nur bei ungünstiger Witterung im geschlossenen
Raum.

D i n g z e i t

Die Zeit der Gerichtssitzung wurde von St. Blasien nach Rücksprache
mti dem Ammann in Schönau oder später dem Administrator bestimmt und
durch den Ammann den Dinghörigen bekanntgegeben, in Schönau auch vor
oder in der Kirche verkündet.

Dingeinleitung

Seit der Wiedererbauung der St. Blasiuskapelle wurde am Dingtage dort
zuerst vom Schönauer Pfarrer, der ein Benediktinerpater von St. Blasien war,
eine hl. Messe gefeiert. Darauf wurde durch einen Beamten aus St. Blasien
das Dinggericht eröffnet durch die Setzung der 12 Richter. War seit dem
letzten Dinggericht ein Richter gestorben, so wurde ein neuer Richter ernannt.

4) GLA. Spez. Akt. Fröhnd. Conv. 2. Fasz. 9.

5) Feßler in „Markgräflerland", Jahrg. 5. S. 110.

6) GLA. Spez. Akt. Ittenschwand. F. 1.

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