Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-01/0026
Tochtermann von Albrecht Prauwart, war aus dem „Oberland" von Bludenz
im Vorarlberg eingewandert und hat sich dem Gotteshaus St. Blasien „ge-
aignet" 14). Er hat Mannrecht mit Brief und Siegel, daß er ledig sei und frei;
die „Aignung" wird anerkannt. Da er von früherer Herrschaft aller Pflichten
gegen sie entbunden war, ward er als ein Eigenmann St. Blasiens aufgenommen.

Ge huldigthabenvon
Oberhepschingen:

Mathiß und Hans die Küeffer, Söhne des Ada K. dort
Martin Hersch, Sohn des verst. Martin H.
Hans Küeffer, Sohn des Lenz K.

Ittenschwand:

Hanß Küeffer, Sohn des Hanß K.

Hanß und Stoffel Carli, Söhne des verst. Martin C.

Claus und Christian die Bernower, Söhne des verst. Claus B.

Albrecht Prauwart, Sohn des Albrecht Pr.

Jocli Prawart, Sohn des Albrecht Pr.

Ade Seger, Sohn des verst. Fridli S.

Künaberg:

Hanß und Theiß Lewli und Fridli Lewli, Söhne des Ulrich L.

Basti Scheublin, Sohn des verst. Basti Sch.

Adam und Fridli die Leußen, Söhne des Barth L.

Stutz:

Michel Nasal, Sohn des Christian N.15)
Hanß Scheubli, Sohn des verst. Fridli Sch.
Hanß Habbach, Sohn des Basti Habbach.

Vorder Holz:

Georg Steinebrunn, Sohn des Theni St.
Hinter Holz:

Hanß Zimmermann, Sohn des Claus Z.

Dinggericht am 13. 5. 1585.

Stabführer ist wieder der Ammann Conr. Arnoldt.
Unter den Richtern ist ein Jacli Rümelin von Greßgen.

Zuerst wird ein Verstoß gegen das Sittengesetz verhandelt. Adam Seger
von Hof, dessen Frau ein „Fein Weib" war, hatte sich mit seiner Magd vergangen
, die nach Neuenweg, wohl ihrer Heimat, gegangen und dort niedergekommen
war. Er wurde vor den Abt gewiesen. Dieser bestrafte ihn mit
3 Tagen Arrest und 24 Pfund = 16 fl = 27,68 Mk und befahl ihm, in Todtmoos
zu beichten und ehelich treu zu bleiben. Marx Dietschi von Schönau
hatte bei Bartli Leus von Künaberg eine Schuld zu fordern. Es wird Bezahlung
innerhalb von 14 Tagen befohlen. Thoni Wetzel von Tunau klagt gegen seine
Brüder, daß sie für das Mättlein auf der Fröhnd jenseits des Reidenbachs ihm
nicht helfen wollen frohntauen und Schätzung zahlen. Urteil: In diesem Fall
dürfen die Brüder das Mättlein auch nicht nützen.

) Nasal, auch Vasal, Asal, vereinzelt in Holz und Herrenschwand zuerst.

24


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-01/0026