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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-01/0034
Hans Tröndlin in Ried wird mit 30 Pfund gestraft, weil er 3 Hausleute
genommen, anstatt nur 2 nach Gemeindebeschluß.

Jacob Nassal im Stadel wird wegen Ammannsbeleidigung mit 12 Pf. bestraft.

Nachdem der Krieg 6 Jahre gewährt hatte und die Gefahr unserer Heimat
näher rückte, scheint eine Unterbrechung in der Abhaltung der Dinggerichte
eingetreten zu sein.

Erst nach Friedensschluß wird 1649 wieder von einem Dinggericht zu Itten-
schwand das Protokoll vorgelegt. Nach dem im Archiv von Schönau aufbewahrten
Ammanneibuch wurden seit dem Dreißigjährigen Kriege die Gerichtssitzungen
zu Ittenschwand wie vor dem Kriege gehalten. Nach der Aufstellung
und Beeidigung der Dingrichter wurde der Dingrodel26) vorgelesen —
aber nicht jedesmal —, und nach der Abmachung mit dem Markgrafen über
Ried, nur noch der auf die Fröhnd sich beziehende Teil des Rodels — wurde
die Huldigung vorgenommen. Gewöhnlich gab der Vertreter St. Blasiens in die
Zeit passende Ermahnungen zu religiöser und herrschaftlicher Pflichterfüllung
in Bezug auf Zehntablieferung, Pflege der Wege, des Waldes und Beachtung
der Jagdgesetze. Die Richter nicht nur, sondern auch die andern Gerichtsteilnehmer
können als Fürsprech berufen werden. Bei den Gerichtsverhandlungen
dreht es sich um Bestätigung der schon vor dem Ammann abgeschlossenen
Kauf-, Tausch- und Eheverträge, um Kapitalaufnahme, Zins- und Schuldforderungen
, Vormundschaften (Bevogtung) und Güterstreitigkeiten, Frevelsachen
(Vergehungen gegen die Sittenvorschriften und Streithändel). Die Richter sind
aus den dinghörigen Orten oder wenigstens aus dem Kreis der Dinghörigen
Leute genommen. Das erste Dinggericht nach dem großen Krieg war gehalten zu

Ittenschwand am 2 9. 6. 164 9.

Stabführer: Martin Kohler, Ammann zu Schönau.

Assessores: Fridlin Treffzger, Vogt zu Ried, Lenz Steinebronner von Stutz,
Hans Brauwart zum Hof, Hans Beler zu Ittenschwand, Hans Begger von Künaberg
, Michel Lewlin von Stutz, Michel Carlin von Kastel, Ruodin Bregger von
Ried, Christen Strütt von Künaberg, Fritz Dörfflinger von Ried, Michel
Schlageter von Schönau, Fridlin Leuss von Künaberg.

Gehuldigt wurde von:
Jacob Beckher von Künaberg, Christen Zimmermann von Ob. Hepschingen,
Matheis Keller, Schuhmacher von Kastel, Theis Wetzel v. Vorderholz, Hans
Meyer von Kastel (bei Ried), Hans Ritter, dort, Christen Schlag (Schlageter?)
zu Ried, Barthlin Güdemann, Hintersass und Marx Roth, Hintersass.

Beim Dinggericht v om 2 7. 8. 1 6 5 6

dankt im Namen von Fröhnd, Todtnauberg und Ried der Ammann Martin
Kohler für die 460 fl, welche der Vogt Fridle Trefzger von Ried diesen Orten
im Krieg geliehen hat. Den Schuldschein kann Trefzger jetzt nicht zurückgeben,
da er denselben verlegt hat. Er bekennt aber, daß die ganze Schuld heimbezahlt
ist.

Theis Straus, ein unehelicher Knecht in der Ammanei, und die uneheliche
Magd Magdalena aus dem Münstertal wollen mit den ehelichen Erben des verst.
Michel Leus von Künaberg erben. Dieser Antrag wird als gegen das alte Herkommen
verstoßend abgelehnt.

Abseits vom Dinggericht wurde der Fall des Fritz Dörfflinger von Ried
am 7. 9. 1657 in Schönau verhandelt. Wegen Ehebruch (die peinliche Sache

26) Der Dingrodel handelte im ersten Teil von Fröhnd, im zweiten von Ried mit
kurzer Geschichte, Grenzbeschrieb, Abgaben, Rechte der Obrigkeit und der Leute.

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