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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-01/0039
Ein Fröhnder Strumpfstrickergesell und ein Hutmacherlehrling haben am
Sonntag im Kohlbach gefischt. Strafe: 10 Pf.

Zwei Schönauer haben in der Wiese gefischt von der Kastlermühle an und
50 Forellen gefangen. Strafe: 12 Pfund.

Ein Oberhepschinger Mädchen hat von Steinenstadt ein uneheliches Kind
mitgebracht. Strafe: 6 Pfund.
Fortsetzung des Frevelgerichts am 21. 11. 1746:

Zwei Holzner sind auf Aussagen eines Weibes hin Todfeinde geworden.
Beide zahlen 10 bezw. 20 Pfund, sie 6 Pfund. Wenn der Friede wieder gebrochen
wird, ist die Strafe 20 Reichstaler.

Fritz Grether, der Wirt von Gresgen, hat am Tag des hl. Apostels Mathias
tanzen lassen trotz des Verbots wegen des Todes Kaiser Karls VI. Strafe: 6 Pf.
Ebenso werden wegen Tanz in der Weihnachtszeit in Ried gestraft der
Schwanen-Hoppis und der alte und junge Dreyer aus dem Geschwend, welche
die ganze Nacht gespielt und „hasardiert" haben; Strafe 1 fl.

Der Müller Jakob Schlageter von Ried ist in der Kirchweihnacht nach Haus
gegangen und erhielt dabei von Martin Würger von Hohenegg einen Stoß,
daß er beinahe in den Mühlteich und das Mühlrad gefallen wäre. Der Müller
hat ihn „tapfer abgebrügelt". Dafür bekam der Müller 3 Pfund Strafe; Würger
aber wurde beim Amt Lörrach zur Turmstrafe gemeldet.

Zwei Zeller haben im freien Wasser zwischen Künabach und Pfaffenwaag
beiderseits gefischt; Strafe 7 Pfund. Weil die Wiese auf dieser Strecke die
Grenze bildet zwischen Vogtei Fröhnd und Zell, durften die Zeller hier nur
auf der linken Seite des „freien Wassers" fischen.

Vom 15. 10. 1746 war ein Erlaß von St. Blasien eingetroffen:

Salpetersieder Josef Sprich in Künaberg hatte gegen die Kaiserin Maria
Theresia höchst ärgerliche Schmähworte ausgestoßen und auch den Ammann
und Fröhnder Vogt herabgezogen. Strafe: 14 Tage Arbeit in Banden, die ersten
und letzten zwei Tage mit einem Zettel, der sein Verbrechen kund tut. Sprich
bedankte sich für die „gnädige Straf".
Kammergericht gehalten zu St. Blasien am 4. 2. 1665.

Stabhalter (Vorsitzender) Herr Joachim Musacker, Waldprobst.

Richter:

1. Clauß Wunderlin von Todtnau.

2. Bärtlin Dietsche, Vogt zu Ibach.

3. Fridle Dreffzger, Vogt zu Rieth.

4. Michael Jäger abm Attlisperg (bei Höchenschwand).

5. Christa Schuppnell abm Todtnauerberg.

6. Theüß Sibler, Vogt in der Aha (beim Schluchsee).

7. Hans Ulrich Schmidt, Vogt zu Bernau.

8. Fridle Streutmatter, Vogt zu Bürdorff (Birndorf bei Waldshut).

9. Hanß Baumgartner von Amrigschwand.

10. Hans Ilrich Albietz in Neuenzell (bei Ibach).

11. Michel Wetzell außm Kastell.

12. Jacob Aiche außm Geschwendt.

Zugegen waren Abt Oddo, P. Fridolin Burkhard, Probst zu Berau, P. Sebastian
Ziegler, Probst in Klingnau, P. Findan Gerweck, Leutpriester im Todt-
mooß, P. Berchtold Armbruster, Rechner, P. Roman Vogler, Hofkaplan,
P. Arnold Schradin, Rechner, Jacob Waibel, Obervogt der Herrschaft Bonndorf
, Georg Lewe, Amtmann zu Villingen, Heinrich Hugo, Amtmann zu Bettmaringen
, Clemens Weiß, Obervogt der Herrschaft Blumenegg.

(Siehe GLA. Spez. Akt. Schönau Conv. 3.)

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