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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0024
der rechten wie auf der linken Rheinseite Stücke des Ufers ab und schlug sie
zum anderen Territorium: hierdurch und durch das sich fast jährlich verändernde
Bett des Rheins, der dann die Bannsteine und Landstücke wegspülte
oder sie mit Sand und Geröll zudeckte, so daß sie nicht mehr ausfindig gemacht
werden konnten, entstanden stets neue Steitigkeiten zwischen den eifersüchtig
über ihre Gemarkungsgrenzen wachenden Nachbargemeinden.

Der hier behandelte Zeitraum läßt sich in vier, auch für die ländliche
Bevölkerung deutlich spürbare Abschnitte einteilen:

Die Zeit vom Anfall der drei oberen Herrschaften an Baden (1503)
bis zum Ende des Bauernkrieges (1526)

Die rund 100 Jahre währende Periode politischer Ruhe bis zum Beginn
des dreißigjährigen Krieges (1618)

Der dreißigjährige Krieg und die noch ganz unter seinen Nachwirkungen
stehende Folgezeit (1618—1672)

Die Franzosenkriege zu Ende des 17. Jahrhunderts und der spanische
Erbfolgekrieg (1672—1714)

Im Bauernkrieg des Jahres 1525 kam das Oberland nur sehr langsam und
zögernd in Gärung und in jenes Stadium, wo die eingesessenen Bauern Anschluß
fanden an die Bewegung der Nachbargebiete15). Seith ist der Ansicht, daß
wirklich zwingende Gründe zu. einer bewaffneten Erhebung gar nicht vorgelegen
hätten. Hier schlössen sich die Bauern vor allem an „weil die Erfüllung
der Forderungen in den 12 Artikeln ihnen zu den bisher genossenen noch die
Wiederherstellung verloren gegangener Rechte gebracht hätte. . . Außerdem
wollten sie wohl in der allgemeinen Sache nicht abseits stehen" 16).

Viele Urkunden, Beraine, Rodel und Urbare wurden im Verlauf des Bauernkrieges
vernichtet17) — in diesen Stücken sahen die Bauern die Beweismittel
ihrer Unterdrückung und glaubten durch deren Zerstörung ihre Lasten abschütteln
zu können. In ihren Artikeln18) hatten sie gefordert, daß kein
Zins fürder ewig und unablösbar sein solle und Leibeigenschaft und Todfall
wegfalle; Steuer, Umgeld, Zoll etc. sollten zum Nutzen der Allgemeinheit
verwendet und der kleine Zehnt abgeschafft werden. Fronen und Jagddienste
sollten künftig nur noch geleistet werden, wenn sie als mit der Heiligen Schrift
vereinbar nachgewiesen würden19).

Der Bauernkrieg hatte zur Folge, daß in unserem Gebiet der Leibfall —
die Abgabe des Besthaupts beim Tode eines Leibeigenen — aufgehoben wurde
und blieb. Auch scheint nach 1525 nicht mehr so streng beim Einzug der
Gefalle verfahren worden zu sein. — Im übrigen wurden noch zur Regierungszeit
des Markgrafen Ernst die alten Zustände wieder hergestellt; vor allem
wurde der kleine Zehnt, der beim Friedensschluß im Baseler Vertrag aufgehoben
worden war, wieder entrichtet. Der Markgraf enthielt sich jedoch, abgesehen
von der Hinrichtung etlicher Malerikanten, jeglicher allgemeiner Vergeltungsmaßnahmen
gegenüber seinen Untertanen, und so kehrte nach dem Ende des
Aufstandes in der Markgrafschaft verhältnismäßig rasch wieder Ruhe ein. —
Im vorderösterreichischen Breisgau hatten die Bauern allerdings noch heftig
unter den Folgen ihrer Niederlage zu leiden, und es kam zum Teil so weit,
daß die Flerren ihre eigenen Untertanen mit Geld unterstützen mußten, um
sie im Land zu halten20). — In der Agrarverfassung brachte der Bauernkrieg

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