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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0029
Der größte Grundherr war der Markgraf von Baden16). Seine Besitzungen
lassen sich in fast allen Gemeindebännen nachweisen17), doch war er in keiner
Gemarkung der einzige Grundherr. Seine Güter waren durchweg ebenso zersplittert
wie die anderer Herren18). Die markgräfliche Grundherrschaft tritt
uns auch in allen den Formen entgegen, die sonst in unserem Gebiet vor-
kom mcn.

Schon in den Jahren 1571 und 1572 hat der Landesherr seine Güter und
Gefälle im ganzen Oberland nach einheitlichem Muster in Berainsform aufzeichnen
lassen. In diesen Berainen, die für jeden Ort gesondert ausgefertigt
wurden — sie sind noch zahlreich in Abschrift19) vorhanden18) — sind vor dem
Verzeichnis der Güter und Gefälle die Rechte und Gerechtigkeiten des Landesherrn
aufgeführt und die Dienste und Abgaben, die die Gemeinde zu leisten
hatte20). Eine zweite Generalberainigung hat dann in den Jahren 1660—1664
stattgefunden. Die Vögte waren verpflichtet, einmal jährlich den herrschaftlichen
Berain samt dem Verzeichnis der Regalien und der Gemeindedienste und
-abgaben vor versammelter Dorfgemeinde zu verlesen.

Ein weiterer Großgrundherr war die Geistliche Verwaltung Rötteln. Diese
markgräfliche zentrale Verwaltung der Gefälle der Pfarrkirchen und Kaplaneien
wurde eingerichtet, als nach der Einführung der Reformation im Markgräfler-
land der Landesherr auch zugleich die oberste Instanz für geistliche Angelegenheiten
wurde. Aus den Einkünften der Geistlichen Verwaltving wurden nunmehr
die jetzt staatlich angestellten Pfarrer besoldet. Zwei Generalrenovationen
wurden durchgeführt: die erste in den Jahren 1661 —1663, also zur gleichen
Zeit mit der der landesherrschaftlichen Güter, die zweite im Jahre 1700. Die
Kirchengefälle wurden, obwohl man sie letztlich doch in einen Topf warf, laut
der einzelnen Beraine getrennt eingezogen, z. B. wurden Gefälle der Pfarrkirche
Wintersweiler von Gütern im Mappacher Bann nun nicht etwa mit denen der
Kirche Mappach eingezogen, sondern nach wie vor mit denen der Kirche
Wintersweiler im Wintersweiler Bann — auch nach Einrichtung der Geistlichen
Verwaltung21).

An ausländischen Grundbesitzern finden sich im Oberland hauptsächlich der
Bischof von Basel und das Domkapitel, ferner Klöster aus den angrenzenden
vorderösterreichischen Gebieten — darunter vor allem St. Blasien —, Baseler
Bürger und zahlreiche in Basel beheimatete Korporationen und Klöster. Als
Basel die Reformation eingeführt hatte, mußte der Bischof die Stadt verlassen;
vorher schon zog die Stadt den geistlichen Besitz ein und ließ die Stifte und
Klöster von staatlichen Pflegern verwalten22). Die Einkünfte wurden als Kirchen-
und Schulgut, zum Unterhalt der Geistlichen und als Armengut verwendet. —
Die Abgabepflichtigen aber sahen sich plötzlich nicht mehr den Beauftragten eines
Klosters gegenüber, sondern den Vertretern der Stadt Basel, einer Macht, die
ihre Ansprüche durchzusetzen sehr wohl in der Lage war. Die Stadt fühlte
sich als Rechtsnachfolger der Klöster: alle Rechte und Gerechtsame, die vorher
die einzelnen Korporationen besaßen, waren jetzt in einer starken Hand
vereinigt.

Dem Markgrafen war das gar nicht so sehr angenehm. Er hatte noch
immer erstrebt, die auswärtigen Grundherren vom Land fernzuhalten und
zu verhindern versucht, daß Gefälle ins Ausland flössen. Möglichkeiten des
Eingreifens seitens der Landesherrschaft boten sich in zweierlei Art:

Bei Streitigkeiten über Gefälle konnte, da der Markgraf in fast allen
Gemeinden die Gerichtsherrschaft hatte, auf Grund dieser Gerichtsherrschaft
zu Gunsten der Markgräfler Bauern entschieden werden —

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