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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0061
gung erhoben. Als 1680 Reich von Reichenstein zu bauen beabsichtigte und er
einige ihm zugehörige Leibeigene, die in Steinen und Brombach saßen, zu Fuhrfronen
heranziehen wollte, bat er zuvor den Markgrafen dafür um Erlaubnis.
Dieser betonte in seiner Antwort ausdrücklich, daß Reich zwar keinen Rechtsanspruch
darauf erheben könne, solche Frondienste zu verlangen, es möge ihm
aber — jedoch ohne Präjudiz — ausnahmsweise gestattet sein42).

Die Frondienste waren im allgemeinen gemessen, und zwar nach zu leistender
Arbeit, nicht nach Zeit. Fronpflichtig waren alle männlichen erwachsenen
Einwohner der Gemeinde, ausgenommen Vogt und Pfarrer. In unserem Gebiet
war von allen Ortschaften nur Schopfheim fronfrei43), es hatte dafür Mauern
und Gräben instand zu halten nebst den Wegen in seinem Bann.

Die Fronpflicht war von sehr verschiedenem Umfang. An Orten, in deren
Umgebung viel Wald lag, mußten häufig Jagdfronen geleistet werden; lag
viel in Eigenwirtschaft betriebener Besitz des Markgrafen im eigenen oder in
Nachbarbännen, so war die Fronverpflichtung größer als in Gegenden ohne
markgräflichen Besitz. Die Fuhrfronen hingen wiederum in ihrem Umfang
wesentlich von den Gefälleinnahmen der Herrschaft ab. Immer aber war die
Art und der Umfang der zu leistenden Arbeit genau im Berain festgelegt44);
doch hatte der Markgraf sich stets bei Bedarf weitere ungemessene Fronen zu
fordern vorbehalten, zu denen die Einwohner aller Gemeinden — wenn wir
der stereotypen Formel in den Berainen glauben dürfen — bis mindestens zur
Mitte des 16. Jahrhunderts immer „gehorsamblich erschienen" sind und das
Verlangte geleistet haben44). In der Tat wurden die Untertanen, die im 16.
Jahrhundert im allgemeinen nur die berainsmäßig festgelegten Fronen leisten
mußten, in der folgenden Zeit mehr und mehr „bei allerhand occasionen"
herangezogen45).

Den Berichten Leutrums ist zu entnehmen, daß die Fröner „zur Labsahl"
je einen Schoppen Wein und ein Pfund Brot erhielten, die der „Commisbeck"
austeilte. Bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts bekamen die Fröner außerdem
noch „Suppen, Habermus, Heering etc., welche große mißbrauch aber, als eine
consuetudo irrationabilis, durch den heutigen Commis aufgehoben und ver-
mög ergangenen fürstlichen Rescript de anno 1660 bestätiget worden"45). —
Die bischöflich-baselischen Leibeigenen zu Binzen, die im 16. Jahrhundert die
Reben in der Fron bauten, erhielten Wein und Essen „dry mol mit Fleisch,
Eyeren oder Härung und Habergemüeß, nachdem und es an der Zitt ist gsin"
(d.h. an Fast- oder Abstinenztagen Eier oder Heringe statt Fleisch)46).

Die Fronleistung richtete sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit:
wer Vieh besaß, leistete Spanndienste, die anderen Handfronen. Die Fronbefreiung
für bestimmte Personen war manchmal auf diese beschränkt insofern,
als nur ihre Person befreit war, sie aber verpflichtet waren, alle oder einige
Zugtiere aus ihrem Stall zu stellen, die dann ein anderer Fronpflichtiger führte.

Wo die Fronen sich verringerten — etwa weil der Markgraf einige bisher in
Eigenwirtschaft betriebene Güter verlieh47), — wurde in unserem Gebiet — im
Gegensatz zu manchen anderen Herrschaften48) — keine Ablösung der nicht
mehr zu leistenden Fronen in Geld gefordert.

Im wesentlichen scheinen die Fronen in den Gebieten, in denen dem Markgrafen
die hohe und niedere Gerichtsbarkeit zustand und er alleiniger Leibherr
war, nicht allzu drückend gewesen zu sein. Schlimmer war es schon dort, wo
zwei verschiedene Herren — der eine auf Grund seiner Leib-, der andere kraft
seiner Gerichtsherschaft — Ansprüche stellten, wie z. B. in Fischingen und
Binzen. Am schlimmsten war es aber um die Untertanen der kleinen Vasallen
bestellt: während die von Bärenfels noch „ziemblich" mit ihren Leibeigenen

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