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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1956-02/0080
Anhang 8

Einige Preisnotizen aus dem 16, und 17. Jahrhundert1)

Vorbcmerkung:

Die Preisentwicklung im 16. und 17. Jahrhundert läßt sich aus den für diese Arbeit
benutzten Quellen nicht klar erkennen. Es ist aber sicher, daß in weitaus den meisten
ballen die in den Rechnungsbüchern, Heischrodeln etc. veranschlagten Preise nur dazu
dienen, eine gemeinsame Berechnungsgrundlage zu schaffen, was sowohl für den Vergleich
der Einnahmen der verschiedenen Jahre, als auch dort wichtig ist, wo anstelle
einer vorgesehenen Fruchtart ersatzweise eine andere geliefert wird. In beiden Fällen
hat sich — zumindest seit Ende des 16. Jahrhunderts — die Angabe eines Geldwertes
als Verrechnungseinheit eingebürgert. Die Feststellung, daß die angegebenen Geldbeträge
sich nicht mit dem tatsächlichen Handelswert der Waren decken — sie sind
meist niedriger notiert — gilt ganz allgemein für die Einnahmen-Gegenrechnungen
der Burgvogtei Rötteln und für die Notierungen in den Abschriften der Kirchenberaine,
die von der Geistlichen Verwaltung Rötteln benutzt wurden. Da die als Verrechnungseinheit
dienenden Preise meist durch eine längere Zeitspanne in alter Höhe von jedem
alten Berain oder Rechnungsbuch in das neue übertragen wurden, ist der Unterschied
zwischen dem Verrechnungs- und dem tatsächlichen Preis im Lauf der Zeit immer
größer geworden. Von Zeit zu Zeit wurden dann Korrekturen vorgenommen. Nur in
einer Quelle fanden sich beide Angaben — Geldpreis als Verrechnungsgrundlage und
als tatsächlicher Kauf- bzw. Verkaufspreis — zugleich angegeben2); danach wurde in
Binzen 1616 für den Saum Wein etwa 3 fl 3 Batzen erlöst, aber nur mit 3 fl verrechnet
; für Dinkel wurde der Erlös pro Viernzel mit 3 fl 3 Batzen veranschlagt, aber mit
3 fl verrechnet; der Haferpreis betrug pro Viernzel 2 fl 6 Batzen, er wurde aber mit
nur 2 fl verrechnet.

In der folgenden Übersicht sind daher alle Preise, die als tatsächlich gezahlte Preise
eindeutig erkennbar sind, mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet.

Wein pro Saum

1510: 12 ß (Inzlingen)

1574: 1 Pfd 10 ß (Fischingen)

1590: 1 Pfd 10 ß (Fischingen)

1616: 3 fl (Binzen)

3 fl 3 bz (Binzen) (*)

1739: 3 fl 45 kr (Otlingen)

Dinkel pro Viernzel

1616: 3 fl (Binzen)

3 fl 3 bz (Binzen) (*)

Hafer pro Viernzel

1616: 2 fl (Binzen)

2 fl 6 bz (Binzen) (*)

Roggen pro Viernzel
1737: 5 fl (Otlingen)

Eier pro Stück
1720: 2 Pfg. (Binzen)

Stroh pro 100 Wellen
1616: 2 fl 3 bz (Binzen) (*)

*) Hauptsächlich nach

19/27 Gülten 66/3816

21/135 Gülten 5305

460 Gülten 5306

66/3343 7572

3344 7573

3440 229/8970

3441 47839
3715

2) 229/8970 Binzen 1616.

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