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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0007
Der Probst las die alten lateinischen und deutschen Privilegienurkunden für
St. Blasien vor, welche aber nach der Meinung der Beklagten ihnen nichts anhaben
. Wenn der Kläger recht hatte," so zug doch einer vß einer Freyheit Jn
ein aigenschaft".

d) Der Kläger wurde abgewiesen, weil er seine Forderung nicht genügend
beweisen konnte. Er appellierte aber sofort an das Landgericht in Ensisheim.
Denn die Kundschaften 2 bis 5 schienen ihm Recht zu geben. Sicherlich wurde
seine Klage dort auch verworfen, wie aus den Forderungen St. Blasiens an die
Leibeigenschaftsverpflichtung der Talleute in der Folgezeit hervorgeht.

III. Der Kampf der Talvogteien Schönau und Todtnau gegen die „Leibeigenschaft"

Der Kampf gegen die „Leibeigenschaft" begann 1576 und wurde mit immer
größerer Heftigkeit geführt bis 1612.

a) In Freiburg wohnte ein ehrsamer Metzger, Ulrich Spindler, als Hinter-
sass. Er hatte die Tochter Verena des Schönauer Bürgers Hans Marder und
seiner Fau Annilin geb. Weinmann geheiratet. Der Vater dieser Annilin war
ebenfalls ein Schönauer mit Namen Weinmann, dessen Frau Margareth eine
geborene Cunzelmann war. St. Blasien klagt 1576 gegen den Metzger Spindler
in Freiburg als „Ehevogt" einer Frau, die durch ihre Abstammung aus der
Familie Cunzelmann eine Leibeigene sei und sich unrechtmäßig der Leibeigenschaft
entzogen habe. Deshalb sei die Frau dem Kloster in Strafe gefallen. (Gd.
Sch. Sp. C. 15. F. 4.)

b) St. Blasien bringt die Klage vor den Bürgermeister und Rat der Stadt
Freiburg durch seinen Amtmann Marzeil Fässlin in Krozingen. Der Freiburger
Gerichtsschreiber Helias Volmar setzt das notwendige Verhör der
Zeugen an auf Montag nach dem Sonntag, Misericordia, den 7. April 1576
morgens 7 Uhr „inn der offenen Gastherberg zueSchönau
auffm schwartzwal d". Das Verhör wurde vorgenommen vom obigen
Gerichtsschreiber und von ihm auch aufgeschrieben. St. Blasiens Vertreter
war der St. Blasische Amann Konradt Arnolt in Schönau. Die Vertreter
Ulrich Spindlers waren die auf seine Bitten hin vom Rat verordneten Bläsin
Dietsche und Bastian Schlageter, beide Bürger zu Schönau. Bei der Vereidigung
schwören die Männer mit aufgehobenen Fingern, die „wibspilder"
mit Auflegung der rechten Hand auf die linke Brust. Das Kloster entband
alle Zeugen während der Zeugenaussage von allen geleisteten Eiden und Pflichten
gegen das Kloster.

St. Blasien hat in der durch Fässlin vorgelegten Klageschrift behauptet,
der alte Jakob Cunzelmann, dessen Schwester Margareth die Urgroßmutter
der Frau Verena Spindler war, sei leibeigen gewesen und darum sei auch
Frau Verena Leibeigene des Klosters.

St. Blasien will zuerst die Leibeigenschaft der Leute von Schönau dartun.
Deshalb legt sein Vertreter eine Urkunde Erzherzog Albrechts vor, gegeben
zu Freiburg am Samstag nach St. Gallus 1455. Darin wird der Abt Nikolaus
von St. Blasien bevollmächtigt, wegen Minderung seines Einkommens durch
den infolge der Kriegsläufte bedingten Wegzug allen Leibeigenen zur Anerkennung
ihrer Leibeigenschaft ein Fastnachtshuhn aufzuerlegen. Dem wird
aber von den Zeugen widersprochen. Denn seit ihrem Gedenken haben von
den letzten vier Aebten die zwei ersten vor der Huldigung der
Untertanen schwören müssen, die alten Freiheiten der Untertanen nicht
anzutasten, der zweitletzte Abt hatte solches dem Bischof geschworen. Darum
habe man ihm den Eid geschenkt. Der jetzige Abt habe bei seiner priesterlichen
Würde versprochen, sie bei ihren alten Freiheiten zu belassen. Als St. Blasien

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