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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0021
der, einen freien „österreichischen Eid" schwören zu wollen. Das in der vorgeschlagenen
Schwurformel von 1509 gebrauchte Wort „gichtig" dulden sie nicht
und „Bot und Verbot" müsse den Zusatz bekommen „als billichen und
ziemblichen" (billigen und geziemenden).

St. Blasien machte den Vorschlag, die Regierungskommission solle die Eidesformel
verfassen. Aber St. Blasien will anfänglich diesen Regierungsentwurf
nicht annehmen. Auch die Täler sind von der vorgeschlagenen Formel nicht
ganz befriedigt und nehmen sie nur an unter der Bedingung, daß ihre Gemeinden
zustimmen. Zuletzt aber einigt man sich doch auf diese Huldigungsformel
. Zur Beilegung der anderen Streitpunkte wird eine andere Kommission
gebildet aus Schiedsrichtern, die von beiden Parteien vorgeschlagen werden.
Diese in Schönau vorgeschlagene Kommission wird in der Ratssitzung St. Blasiens
von den Patres angenommen, von den Juristen des Klosters (Obervogt
Karrer besonders) abgelehnt. So beschloß man in St. Blasien, sich unmittelbar
an Erzherzog Maximilian zu wenden, was auch am 10. 9. 1608 geschah. Es
scheint, daß dieser Schritt des Klosters nicht umsonst war. Am 20. 8. 1609 erfolgte
die Entscheidung der Regierung. Am 15. 2. 1610 empfangen die Täler
einen Befehl von Ensisheim, daß die Talvogteien huldigen sollen. Die Schönauer
aber weigern sich wiederum. Zuerst mußte der Leibeigenschaftsstreit beendet
sein. Jetzt klagt der Abt bei der Regierung über die Verzögerung der
Huldigung. Die Regierung befiehlt bei Strafe von einer Mark Silber binnen
Monatsfrist die Huldigung zu leisten nach abgeänderter Formel „ziemlichen
gebotten und verbotten".

Jetzt wenden sich die Täler an den Landesfürsten mit der Bitte, der Regierung
anzubefehlen, den Prozeß endlich zu beschließen mit einem rechtlichen
Urteil und bis dorthin den Tälern keine Huldigung aufzubürden.

Die Regierung zu Ensisheim kommt nun in Harnisch. Am 8. 7. 1610 gebietet
sie den Tälern bei Strafe von 2 Mark Silber, binnen Monatsfrist zu huldigen
. Dieses Mandat wurde dem St. Basischen Amann in Schönau zugestellt
mit dem Auftrag, es einem unparteiischen Mann in den Tälern zu überreichen
. Aber kein Mann nahm es an. So mußte es der Amann durch den
Waibel dem Vogt geben lassen. Der Vogt Hans Butz nahm gerade die Morgensuppe
, es war früh 7 Uhr am 17. 7. 10. Er legte seelenruhig den Regierungsbefehl
auf den Tisch mit den Worten: „Ich sich wohl; es ist uns jetz und an
zwei Mark Silber gebotten". Aber gehuldigt wurde wiederum nicht. Nach
14 Tagen, am 1. 8. 1610, mahnt die Regierung noch einmal unter Hinweis
auf die angedrohte Strafe. Aber die Täler gehorchen der Regierung wieder
nicht. Ein Jahr herrscht unheimliche Stille zwischen Abt und Regierung
und den Vogteien Schönau und Todtnau. Jetzt reißt der Regierung doch
das bisher so dicke Seil der Geduld. Sie greift zur Gewalt und läßt am
16. 9. 1611 alle Liegenschaften, Fahrnisse, Zins und Gülten und alle andern
Einnahmen der Täler innerhalb des Regierungsbezirks mit Arrest belegen, so
daß keiner aus den Tälern etwas im Lande kaufen oder verkaufen kann.
Am 28. 9. 1611 wurde dieses Mandat durch den gemeinen Läufer von
Ensisheim (Regierungsboten) im Beisein des Leutpriesters Pater Vitus Walter
und des Amanns Jakob Burckhardt und der beiden Maurer Jakob Storff von
Schwaningen und Peter Schallesser aus dem Allgäu früh 6 Uhr an der Pfarrkirche
angeschlagen. Nicht lange hing es dort, nicht einmal einen Tag. Denn
am Nachmittag hat Andreas Kaiser von Präg, den die beiden auswärtigen
Maurer wegen des Mandats „fexiert" (gefoppt) hatten, „nach eingenommenen
Wein", nachdem er sich Mut und Begeisterung für die Freiheit der Heimat
im Wein gesteigert hatte, das Mandat von der Pfarrkirche weggenom-

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