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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0025
treter im Gasthaus „zum Hasen" ab3).Von da an einigemal im Gasthaus „zum
Salmen"4). Wahltag war meist ein Tag „Post Pabtistae dags"5), also nach dem
24. Juni.

Die Wahlzeit war einzuleiten mit einem Schreiben, durch das die Regierung
gebeten wurde, einen Vertreter zu entsenden. Dieser hatte die Aufgabe, die
Wahl zu leiten und zu bestätigen. Er hatte dabei gleichzeitig die Geschäfte des
alten Magistrats zu überprüfen und Klagen und Beschwerden nachzugehen.
Diese Kommission war allerdings eine etwas kostspielige Sache; die Stadtväter
hatten darum die Regierung öfters gebeten, die Ratssatzung auf einen Tag
verschieben zu dürfen, an dem die Kommissare an und für sich schon in der
Nähe der Stadt tätig waren. Manchmal wurde auch in der Einladung schon auf
einige Mißstände aufmerksam gemacht6). Das Einladungsschreiben von 15827)
unterscheidet sich von denen der Jahre 16088) oder 16099) nur dadurch, daß
es durch seine stilvoll geschwungene Schrift mehr dem Mittelalter verbunden
ist, während die beiden anderen in ihrem Wort- und Satzbild schon die neue
Zeit als den Wurzelgrund ihrer Schreiber aufzeigen. Greifen wir eines heraus,
dasjenige von 160810):

„Wohlgeborn Edell Gestreng Hochgelert
unndt vest Gnedig unnd günstige Herren,
E . . . unndt . . . seyenn unser underthenig
unndt gehorsame Dienst jhederzeit zuvor.

Wier seindt vermittelst Göttlicher Verlichungu) Zinstags12) Post Johannis
Baptista, das ist den 24 ten Juny frier Rathszeit, unsern Rath abermohlen von
Neuerem, löblichem gebrauch nach, zuebesetzen Vorhabens.
Weil dann in Er ... und . . . darzue verordnete gesandten Anwesenheit ein
solches jheweils besehenen und volnstreckht worden, So ist abermahls an Er ...
unndt . . . unser underthenigs bitten, die wollen auß deren mittenn gesandte
darzue verordnen Alß das die Montags den 23 Juny gegen Abendt alhie zue
Neuwenburg in der Herrberg zuem Hasen ankhumen, und volgenden Sontag
gemeldten unsern Rath (wie sich gebürt) zuebesezen anhören und sehen. Das
wollen umb Er ... und . . . denen wier unß underthenig bevehlen thuen gehorsam
und guettwillig verdienen. Datum den 9ten Juny Anno 1608./.
Ewr: .. . undt . . .

Underthenig
und gehorsame
Burgermeister und Rath der
Statt Neuwenburg im Breyßgauw."

Auf diese Einladung hin teilt die Regierung der Stadt die Namen ihrer
Kommissare und den Tag der Ankunft mit. Sie fordert die Stadt auf, den
Herren sofort ihre Kosten zu ersetzten. Im Jahre 1606 schickte Ensisheim, wo
damals die v. ö.-Regierung ihren Sitz hatte, die Räte Leonhardt Gabelius, der

3) Blatt 6, 27, 31, 36, 52, 54, 56, 68, 72, 75, 81, 88, 89, 107, 113, 116, 157
Blatt 7 (1606) u. 25 (1607) Gasthaus zuer Chronen

4) Blatt 93, 98

5) Blatt 6

6) Blatt 1 /4 u. a.

7) Blatt 6

8) Blatt 27

9) Blatt 31

10) Blatt 27
n) Verleihung
12) Dienstags

23


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