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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0029
Aus all dem geht klar hervor, wie stark das Bürgerbewußtsein in der Stadt
war. Um diese Zeit starb Jr. Friedrich v. Baden.

Am 13. Juli 1667 schickte die Regierung „Ahn Herren Friderichen von
Baden, Deutschordens Commenthuren zu Beüekhen" (Beuggen) ein Schreiben
folgenden Inhalts37):

„Weilen unß bhrt vonnöthen wie undt welchergestalten Ewer Vatter Jo.
Fridr. von Baden in den Rath und das Burgermeister Ampt zue Newenburg
gezogen worden

und ohne Zweifel ein solches under denen von besagtem Eweren Vattern
sicherlich hinderlassenen Schriften annoch zue befinden

Alß werden Ihr hürauff befolglich erinnert in erstgedachten hinderlassenen
briffen und schrifften nachzusuchen, und wo sich destwegen befinden möchte,
unß mit ärgstem allhero zue übersanden."

Ob der Deutschordens-Komtur unter den Papieren seines Vaters die gewünschte
Schrift fand, aus der die Regierung ihre Rechtsansprüche ableiten
konnte, ist uns unbekannt. Was die Regierung aber mit ihrer Anfrage beabsichtigte
, zeigt das nächste Schreiben, das sie an den Bürgermeister und Rat
der Stadt Neuenburg richtete38):

„Uns ist, wie die Rathsbesazung bey Eüch vorgangen, gebürendte relation
beschehen; in deme Ihr aber, auf absterben weill. Jo. Friderichen von Baden
bis dato wider das alte herkhomen, kheinen anderen von Adel zu solcher Raths
Stell erkhüset, und Eüch nit gebüren thueth, den Statum one unser Vorwißen
dergestalten zueverenderen; Als befehlen wür Euch hiemit und wollen, daß
uns Ihr ein und ander benachbartes Ritterstandts Mitglid vorschlagen und be-
nambsen, und darib weitere resoluzion erwarten sollet. Freyburg den 14ten
July Anno 1667."

Wie aus dem bereits angegebenen Verzeichnis der uns bekannten Bürgermeister
aus dem Adelsstande hervorgeht, bestand keineswegs für die Stadt
eine Pflicht zu einer solchen Wahl. Die Regierung aber wollte daraus ein altes
Herkommen, ein Gewohnheitsrecht, ableiten. Sie forderte am 8. August 16673Ö)
den Statthalter Freiherrn von Pfürdt auf, sich nach Neuenburg zu begeben, um
dafür zu sorgen, „daß anstatt deß jüngst verstorbenen adelichen Burgermeisters
Fridrich von Baden die Burgermeisterstelle widerumben mit einem andern diser
vorländischen und nahegesessenen adelichen Gebieter alsbald ersetzet und
würkhlich vollzogen werde." Von einem Erfolg dieses Schrittes ist uns nichts
bekannt. Es fehlen jegliche Nachrichten über Wahlergebnisse bis zum Jahre
1671. Auf jeden Fall nahm die Stadt diesen nur auf Macht gegründeten Befehl
nicht hin, sondern überreichte der Regierung ein „Undertheniges Memoriale
mit angehencktem gehorsamen Pitten"40):

„Hochwolgeboren, Woledelgeboren Gestreng, Hochgelehrt undt veste,
Gnedig gl. Heeren.

E. G. und gl. ahn unß ergangen schreiben, crafft welches dieselbe befehlen,
weil wir auf Absterben Jr. Fridrich von Baden, wider das alte Herkhom-
men keinen andren von Adel zue solcher Rathsstelle bis dato erkießet,
daß wir ein und ander benachbartes Ritterstandts Mitglid vorschlagen und
benambßen und darüber weitere Resolution erwarten sollen, haben wir in
Underthenigkeit empfangen.

Kennen dieselbe hierauf, wie es weit über Menschen gedencken mit solchen
Adels Persohnen und dero anwenung in alhiesigen Rath obscruirt worden,

37) Blatt 101

38) Blatt 102

39) Blatt 108

40) siehe Anmerkg. 29 u. 30

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