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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0039
halben gegen Eich alßo genzlich versehen, damit Eine lobl. Regierung und
Cammer im widrigen fahl nit verursacht werde, Einit undt andern außbleiben-
den mit unbeliebigen Mittlen anzusehen; Darnach Ihr Eich zue richten undt
wir thuen unß dessen zue Eich alßo genzlich versehen. Waltshuet den 2ten
January Anno 1682

Jo. Philip Sommervogell Dr

Tgnati Schmidt (2 Siegel)

Dieses Schreiben machte auf die Stadtväter einen starken Eindruck. Sie
ließen den Inhalt auch den auswärtigen Bürgern der Stadt eröffnen und vermerkten
diesen Vorgang auf der Rückseite des Patentes. Dann aber verfaßten
sie mit bangem Eifer eine gar nicht erforderliche Antwort an die Kommission.
Das Gewissen der Stadtväter muß schon sehr belastet gewesen sein, wenn es
sie zu solchem Tun trieb. Aus jeder Zeilen klingen die Fötentöne der „Schlangenbeschwörer
".59)

„Woll Edell Vester Gnädiger Hoch gelöhrter Herr Neben
Wünschung Eines Glickh Sei. friden Reichen
Neüven Jahre

Es haben Eüwer Gnaden daß Selbige ahn uns abgangene Patent widerumb
Sampt der bey Lagen und ein Schriben ahn hoch Löbliche Regierung und
Cammer Empfangen undt Sein wir deß Selbigen inhalts gehorsamblich Nachkommen
undt allen burgern In- undt auserhalben der statt So uns noch mit
Pflicht undt eüdt zue gethon Sein, zue Wüßen Gemacht, auff dem bestimmpten
tag zue erscheinen unfehlbar Sich ein zue Stellen. Damit über die hoch. Gehrten
Herren auch noch Miglichkeit woll acometiert werden, So haben wir unß von
Hern Pfarer erbetten, welcher Sich auch Nicht geveügert [geweigert] hat, seine
behausung und Zimmer herzu Gehörige Liger-Statt her zue göben, welches gar
eine gelegenes ohrts zue Verrichtung ihrer Commission ist, dan in den Wirdts
heißern Gibt es aller Ley Leit. Die Pferdt aber werden glich hiniber in dem
wirdts hauß zuem Haßen in Heü undt Habern woll acomentiert werden, undt
was unser Armm Statt-Weßen vermag nach miglichkeit daß beste dorbey zue
thuen Nicht under Laßen wollen. Underdeßen aller Seiths der Almacht gottes
woll Empehlendt Datumb Neüwenburg den 13 Jiner 1682

Euwer Gnaden dienstwillige

Buerger Meüster undt Rath
daselbsten."

Leider ist das Protokoll dieser Ratsbesatzung nicht mehr erhalten. Wir erfahren
nichts über ihren Ausgang, ob der kaiserl. Zöllner für die blauen
Flecken, die Weib, Kind und Magd davongetragen hatten, sowie für seine
Wunden gebührlich entschädigt wurde, noch ob es sich gelohnt hatte, die
Herren im Pfarrhaus einzuquartieren.

So schließt dieses Kapitel unbefriedigend, ohne daß sich alles nach den von
uns aufgestellten Gesetzen der Moral gefügt hätte; manches bleibt offen. Ist
es nicht im Leben oft ebenso? Wir glauben immer, die richtige Lösung des
Problems bestätige sich darin, daß die Aufgabe ohne Rest aufgehe. Die Regel
ist aber der Rest.

) Blatt 157

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