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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-01/0050
Rheinweiler (Müllheim): St. Nikolauskapelle. Klasse III

Nach dem Bericht des v. Rotbergischen Amtes vom 19. 10. 1807 begabte
Anna Klara v. Rotberg diese Kapelle mit Bodenzins, Zehnt und einem Kapital
von 400 fl. Dafür soll in dieser Kapelle für die Gemeinde Rheinweiler Gottesdienst
gehalten werden. Ein Teil des Zehnten wurde von der genannten.
Stifterin an die Propstei Bürgeln übertragen, wofür jährlich 25 Messen zu lesen
waren. Der Gottesdienst am Kirchweihfest war vom Propst selbst zu halten.

Die Kapelle, die als Filialkirche mit Pfarrechten anzusehen ist, hätte 1776
mitten im Dorf neu erbaut werden sollen. Dort besaß die Herrschaft v. Rotberg
die nicht mehr benötigte Schloßkapelle. Falls die Herrschaft diese Kapelle
der Gemeinde unentgeltlich überließe, würde die V. ö. Regierung in Frejburg
in die Bestreitung der Reparaturkosten aus Mitteln der Kirchenfabrik einwilligen
. 1778 erfolgte die Abtretung der Kapelle an die Gemeinde Rheinweiler;
die Abtretungsurkunde wurde am 12. Februar 1778 ausgestellt.

Die Kapelle besteht aus einem „gewölbten eckigten Chor", dessen äußere
Länge 29 Schuh mißt, die innere 24 3^, die äußere Breite 26 Schuh, die innere
20 Schuh. Rechts an den Chor ist die Sakristei angebaut (10 Schuh lang, ebenso
hoch und breit). Das Langhaus mißt 34 Schuh in der äußeren Länge, 31% in
der inneren Länge, 21 in der äußeren Höhe, 19 Schuh 10 Zoll in der inneren
Höhe, 26 Schuh in der äußeren Breite und 2\% Schuh in der inneren Breite.
Die Emporekirche ist 21 Schuh 10 Zoll lang, 9 3^ Schuh breit und 9 Schuh
8 Zoll hoch. Ferner gehören zur Kapelle ein kleiner Turm mit Glocke und Uhr.

Der genannte Bericht zählt folgende Kirchengeräte auf: 6 Meßgewänder,

1 Kelch, 4 Kelchtüchel, 15 Purifikations- und Handtüchel, 2 Altartücher,

2 Alben, 1 Cingulum, 1 Meßbuch, 4 Chorhemden für Ministranten, 2 kupferne
Weihwasserkessel, 2 zinnerne Kännlein und Teller, 1 Laterne, 1 Fahne.

In der Kapelle wird täglich die Abendandacht und im Winter der Religionsunterricht
gehalten. Die Sterbesakramente werden im Tabernakel aufbewahrt.

Schlechtnau (Schönau): Kapelle. Klasse IL S. Schönenberg.

Schönenberg (Schönau): Kapelle. Klasse II

Nach dem Bericht des Obervogteiamtes Schönau vom 26. April 1808 haben
die Kapellen zu Schönenberg, Utzenfeld, Geschwend, Schlechtnau, Herrenschwand
und Präg weder Vermögen, noch Paramente, noch wird in ihnen
eigentlicher Gottesdienst gehalten. Ihre Bestimmung besteht lediglich darin,
daß mit der Glocke zur Gebetszeit geläutet wird oder die Bürger auf diese
Weise bei Feuersbrunst und anderen Gefahren zusammengerufen werden.

Schönenbuchen (Schönau): St. Peterskapelle. Klasse III

Die Kapelle ist bekannt als der „sehr besuchte und sehr beliebte Wallfahrtsort
des hl. Petrus. . ., von dem die Sage geht, daß ihn sein frommer Eifer
schon in den frühesten Jahrhunderten in diese Gegend getrieben habe, um da
als Einsiedler Gott und der Tugend zu leben. Man zeigt da noch ein wunderbares
Felsstück vor, in welches seine Knie im oft wiederholten Gebete tiefe
Furchen geprägt haben, deren Berührung nun heut zu Tag den rheumatischen
Kranken und dem Gichtbrüchigen von heilsamer Wirkung ist".

Diese Kapelle, ein verhältnismäßig großes, wohlerhaltenes Gebäude, bildet
gleichsam ein Filial der hiesigen Stadtpfarrkirche, der auch die Opfer zufließen.

Der hl. Petrus steht „bei dem Pöbel in großem Kredite" und an den Petersfesten
— Petri Stuhlfeier, Fest der hl. Petrus und Paulus, Petri Kettenfeier —
und am Dienstag der Kirchweihwoche werden feierliche Messen gelesen. Der
Zustrom von Gläubigen an den Petersfesten bildet für die Einwohner eine
wichtige Verdienstquelle. Dieser Umstand und das „Zutrauen auf die Wunder-

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