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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-02/0018
von Gemmingen, in seinem Vortrag auf die Bedeutung des Ortes Lörrach als
neuem Sitz der Verwaltung hin und bewog den Landesherren dazu, dem bisherigen
Marktflecken, der sieben bis acht Gassen umfaßte, die Stadtrechte zu
bewilligen. Das Stadtprivileg, welches in 13 Paragraphen gegliedert ist, ist
datiert vom 18. November 1682 und wurde verliehen in der markgräflichen
Residenz Durlach, in der Karlsburg.

Furchtbar und niederdrückend muß der Eindruck gewesen sein, den Markgraf
Friedrich Magnus bei der Reise in die „oberen Lande" gewann. Auf Schritt
und Tritt begegnete er den verheerenden Folgen der langjährigen Kriege. Weite
Ländereien waren unbebaut, es fehlte an Vieh, an Ackergerät und Betriebsmitteln
und nicht zuletzt an Menschen. Überall galt es, der Not zu steuern,
Erleichterungen zu schaffen, die Lebensmöglichkeiten neu zu begründen. So sollten
denn nun auch der aus der Not entstandenen neuen Amtsstadt Lörrach
Freiheiten und Rechte zugewiesen werden, die eine günstige Entwicklung förderten
und zur Ansiedlung in ihren Mauern verlockten. Dies kommt zum
Ausdruck in den einleitenden Worten des Stadtprivilegs, der sogenannten „Frey-
heiten des zu einer Stadt erhobenen Fleckens Lörrach", in denen der Landesfürst
seinen Willen kundtut, „möglichsten Fleiß dahin anzuwenden, wie die von
Gott Uns anvertraudte Fürstenthumb, Herrschaften und Landen, zumahl bey
wiedererlangtem edlen Reichs-Frieden nicht allein in vorigen Flor gebracht,
sondern auch zu noch mehrerm Wachstumb an Innwohnern, auch Handel und
Wandel befördert werden mögen. Uns aber erinnerlich beygebracht worden,
daß zu solcher Zweckserlangung der in Unserer Herrschaft Rötelen an dem
Fluß der Wiese, zwostund vom Rhein und an der aus dem Schwartzwald nach
Basel ziehenden Landtstrass gelegene Fleckhen Lörrach sehr bequem, auch
bereyts solcher seiner wohlgelegenen Situation und anderer Respecten halber
vor alten Zeitten von verschiedenen Römischen Kaysern mit stattlichen Privilegien
allergnädigst begabt worden seye, daß Wir dannenhero solches alles
angesehen und Uns wohlbedächtlich resolvieret haben, denselben Fleckhen von
nun an und fürterhien zu einer Statt gnädigst zu erheben, ihn und dessen
Innwohner mit allen Rechten und Gerechtigkeiten, als andere Unserer Fürstenthumb
und Landen Stätte und derselben Innwohner auff diesen Tag geniessen,
in Krafft dies auch zu begaben und, damit selbiger noch mehrers erweitert,
auch an Innwohnern und guter Nahrung vermehrt werde, denenselben über
die von dem Orth und dessen erwünschter Situation an und vor sich selbst
herfließende gute Gelegenheit annoch weiters nachfolgende Freyheiten gnädigst
zu gönnen und zu ertheilen".

Schon im ersten Paragraphen des Stadtprivilegs verspricht der Markgraf
allen, die sich in Lörrach neu ansiedeln, große Vorteile. Jedermann soll ohne
Ansehen der Religion und der bisherigen Staatszugehörigkeit willkommen sein,
wenn er unbescholten ist und dem Markgrafen huldigt. Von den Neubürgern
soll keinerlei Bürgergeld erhoben werden; sie sollen vielmehr 30 Jahre lang
steuerliche Privilegien genießen. Auch die Juden werden zur Niederlassung in
der Stadt aufgefordert gegen Zahlung eines geringen jährlichen Schutzgeldes.
Völlige Duldung in religiöser Hinsicht wird zugesichert, für die Pflege des
Kultus des evangelischen, reformierten und katholischen Bekenntnisses wird
Vorsorge getroffen. - Der Regierung war es hauptsächlich um Anregung der
Bautätigkeit zu tun. So wurde verordnet, daß jeder Neubürger, "Christ oder
Jud, schuldig und gehalten sei, in der Stadt Lörrach ein Haus von neuem,
derjenigen Form gemäß, welche Wir nach der Bequemlichkeit und aufs erträglichste
anordnen, . . . also aufzubauen, daß er damit gleichbald würklich
anfange und wenigst in nechstfolgenden zweyen Jahren zum Ende und Perfec-
tion kommen möge." Die Baumaterialien, Steine und Sand, werden von der

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