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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/mgl-1957-02/0022
Die geschilderten wirtschaftlichen Verhältnisse, der Wunsch Lörrachs, Mittelpunkt
des gewerblichen Aufschwungs zu werden, veranlaßten nun am 26. März
1755 die Gemeinde - die offenbar in völliger Unkenntnis der früheren Stadtrechtsverleihung
war - folgendes untertänige Gesuch durch das Oberamt an
den Markgrafen Karl Friedrich zu richten:

„Euer hochfürstlichen Gnaden in Gott ruhende Vor-Eltern, Glorwürdigsten
Angedenckens, haben dem Oberamts-Ort Lörrach die vielfältig gnädigste Versicherung
gegeben, denselben zu schicklichen Zeiten mit allen Stadt-Gerechtigkeiten
fürstmildest zu versehen. Bey denen dahier angelegten Manufacturen
wären, dem Verlauten nach, verschiedene vermögliche Ausländer willens, ihr
etablissement dahier zu suchen. Nichts haltet sie zurück, als daß dieser Ort
mit der Stadtgerechtigkeit nicht versehen und mit der Leibeigenschaft behafftet
ist. Nun zeiget sich aus allen Umständen, daß dieser Ort, bey erhaltender Gnade
der benötigten Privilegien, ungemein emporsteigen, ja dem Land selbsten durch
Beförderung des Handels und Wandels, auch Vergrößerung des Verbrauchs der
Lebensmitteln nicht wenig Nutzen gewähren würde. - Diesemnach erkühnen
wir uns, Euer hochfürstlichen Gnaden tiefgebeugtest zu bitten, ermeldtem
Oberamts-Ort Lörrach diese hochfürstliche Gnade fürstmildest angedeihen zu
lassen. Wir werden davor einen ohnauslÖschlichen, untertänigsten Dank gegen
den Allerhöchsten ohnablässig anruffen, daß er Höchstdieselben und das gesamte
Hochfürstliche Hauss mit allem hohen Wohlergehen beglückseligen möge, und
verharren in tiefster Erniedrigung ..."

Der Landvogt von Wallbrunn fügte diesem Gesuch der Gemeinde Lörrach
um Bewilligung der Stadtrechte ein eigenes Schreiben bei, in dem er ersteres
lebhaft befürwortete. Er wies darauf hin, daß sich die Einwohnerschaft sehr
vermehrt habe, seitdem Fabriken von Ausländern gegründet worden wären,
daß diese aber sich in noch größerer Zahl in Lörrach ansiedeln würden, wenn
die Leibeigenschaft, „welche die Ausländer abschröckhet, anhero zu ziehen",
abgeschafft würde. Anstelle der dann wegfallenden Fronden müßte die neue
Stadt selbst für die Erhaltung der in ihrem Bann liegenden Straßen und für
die Errichtung der Stadtmauern sorgen. - Auf das Gesuch und dieses Begleitschreiben
hin antwortete nun das markgräfliche Geheime Rats-Kollegium am
12. Mai 1755: „Serenissimus seynd nicht ungeneigt, dem von der Gemeinde
Lörrach vorgebrachten Stadt-Gerechtigkeits-Gesuch alle gnädigste Beförderung
zu geben." Jedoch habe man in der markgräflichen Kanzlei zu Karlsruhe die
Abschrift eines Privilegs gefunden, wodurch Markgraf Friedrich Magnus dem
Ort Lörrach bereits im Jahr 1682 die Stadtrechte verliehen habe. Es war dieses
frühere Privileg also, wie oben geschildert, nicht nur dem Bewußtsein der
Bürger völlig entschwunden, sondern auch den Kanzleibeamten in Karlsruhe
unbekannt, die es erst jetzt wieder der Vergessenheit entrissen.

Als aber ein weiteres Jahr vergangen war und kein neuer Bescheid von
Karlsruhe einging, der die Stadtrechtsverleihung gefördert hätte, erlaubte sich
Landvogt von Wallbrunn, die Regierung zu mahnen, denn „die gnädigste Versicherung
, den Ort Lörrach mit der Stadtgerechtigkeit zu begnadigen, erwecket
sowohl bey der Commun dahier, als auch bei vielen Auswärtigen eine solche
attention, daß sie derselben begierigst entgegensehen und uns beständig mit der
Nachfrage anlauffen, ob die erbetene Gerechtigkeit noch nicht eingelanget seye.
Verchiedene Ausländer haben sich gemeldet, ihr etablissement dahier aufschlagen
zu wollen. Sie stehen dem Vernehmen nach in ansehnlichem Vermögen."
Daraufhin erließ nun Markgraf Karl Friedrich am 3. Juni 1756 die sehnlichst
erwartete Verfügung, in welcher er Lörrach erneut zur Stadt erhob unter
Hinweis auf das frühere Privileg aus dem Jahre 1682. Das Oberamt aber wurde
aufgefordert: „Ihr habt der dasigen Burgerschaft diese Begnadigungen mit be-

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